WETTBEWERBSAUFSICHT ENERGIE UND WASSER

Landesregulierungsbehörde und Landeskartellbehörde für Energie und Wasser

Die Regulierung der Strom- und Gasversorgungsnetze hat das Ziel, einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb und einen zuverlässigen Betrieb von Versorgungsnetzen zu sichern.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Strommasten, Kornfeld und Windräder im herbstlichen Gegenlicht

Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg unterliegen rund 210 Strom- und Gasnetzbetreiber, die weniger als 100.000 Kunden angeschlossen haben und deren Netz vollständig innerhalb Baden-Württembergs liegt, der Regulierungsaufsicht des Landes, die von der rechtlich unabhängigen Landesregulierungsbehörde wahrgenommen wird. Für die übrigen baden-württembergischen Strom- und Gasnetzbetreiber, deren Netze über die Grenzen Baden-Württembergs hinausgehen und an deren Netz mindestens 100.000 Kunden angeschlossen sind, ist die Bundesnetzagentur in Bonn zuständig.

Die Regulierung der Strom- und Gasversorgungsnetze hat das Ziel, einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Strom und Gas und einen langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieb von Energieversorgungsnetzen zu sichern.

Weitere Informationen zu den Aufgaben der Landesregulierungsbehörde

Landeskartellbehörde für Energie und Wasser Baden-Württemberg

Die beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg angesiedelte Landeskartellbehörde für Energie und Wasser überwacht die Einhaltung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Sie ist für die Kartellaufsicht dann zuständig, wenn sich die Wirkung eines wettbewerbsbeschränkenden, missbräuchlichen oder diskriminierenden Verhaltens auf das Landesgebiet beschränkt. Bei länderübergreifenden Fällen ist das Bundeskartellamt in Bonn zuständig.

Weitere Informationen zu den Aufgaben der Landeskartellbehörde für Energie und Wasser