Eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien, die Bürger gemeinschaftlich betreiben oder finanzieren, wird als Bürgerenergieanlage bezeichnet. Bürger können so von der gesetzlich gesicherten Einspeisevergütung profitieren. Dies kann bereits durch eine kleine finanzielle Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage geschehen.