Viele Menschen motivieren die Themen Energiewende und Klimaschutz zum Handeln: Sie nutzen Bus und Bahn statt des eigenen Autos, kaufen energiesparende Haushaltsgeräte, beziehen Ökostrom oder installieren eine solarthermische Anlage. Über den Einflussradius des Einzelnen hinaus eröffnen sich durch den Zusammenschluss von mehreren Bürgern weitere Handlungsfelder.
Gerade im Bereich der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind die Kapazitäten des einzelnen schnell ausgeschöpft. So etwa, wenn keine eigenen Dachflächen für die Installation einer Photovoltaikanlage vorhanden sind oder die Einrichtung einer Windkraftanlage die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigt. Durch die Zusammenlegung von Kapital, Wissen und Zeitkapazitäten kann die Installation einer größeren Photovoltaikanlage auf gepachteten Dächern oder ein ganzer Windpark Wirklichkeit werden.
Eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien, die Bürger gemeinschaftlich betreiben oder finanzieren, wird als Bürgerenergieanlage bezeichnet. Bürger können so von der gesetzlich gesicherten Einspeisevergütung profitieren. Dies kann bereits durch eine kleine finanzielle Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage geschehen.
Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts schlossen sich Bürger zusammen, um in Elektrizitäts-Genossenschaften Strom aus Wasser- und Windkraft zu produzieren. Im Laufe des 20. Jahrhunderts lösten sich diese Strukturen wegen veränderter politischer Rahmenbedingungen und der zentralen Stromversorgung vielerorts wieder auf. In den neunziger Jahren erlebten Bürgerenergieanlagen eine Renaissance, die mit viel Engagement die Nutzung erneuerbarer Energien vorantrieben. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 wurde die Vergütung dieses Stroms bundesweit gesichert und Bürgerenergieanlagen entwickeln sich seitdem zu einem wichtigen Element der Energiewende.