Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser) deutlich erhöht und damit der Kohlendioxid-Ausstoß sinkt. Seit 1. Juli 2015 ist das novellierte Gesetz in Kraft. Hier erfahren Sie, welche Optionen Sie als Eigentümer oder Eigentümerin von Wohn- und Nichtwohngebäuden haben, wie Sie die Anforderungen des Gesetzes umsetzen und wo Sie sich beraten lassen können. Zuständige Behörde ist die untere Baurechtsbehörde vor Ort. Seit 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes in Kraft. In Baden-Württemberg gilt für Bestandsimmobilien auch weiterhin das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Es wird nicht durch das Gebäudeenergiegesetz ersetzt.