Öle und Säuren

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wassergefährdende Stoffe wie Öle und Säuren erfordern sichere Lagerung. Anlagen sind überprüfungs- und anzeigepflichtig, um Schäden am Wasser zu verhindern.

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LKW hat Heizöl geladen

Die meisten Stoffe, mit denen in Industrie und Gewerbe oder auch im privaten Bereich umgegangen wird, sind wassergefährdend – zum Beispiel Öle, Lösemittel, Säuren, Laugen oder Salze. Wenn diese Stoffe auslaufen und in Boden, Grundwasser oder Oberflächengewässer gelangen, können sie diese schädigen, ein Fischsterben verursachen oder sogar die Trinkwassernutzung beeinträchtigen. Eine Liste der wassergefährdenden Stoffe und ihre Einstufung in Wassergefährdungsklassen ist auf der Internetseite des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz einzusehen.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Öltanks, Tankstellen oder Lager müssen deshalb so gestaltet sein und betrieben werden, dass gegen das Austreten wassergefährdender Stoffe Vorsorge durch sicheren Einschluss getroffen ist. Ergänzend sind Auffangvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen vorzusehen, um im Falle von Leckagen die austretenden wassergefährdenden Stoffe sicher aufzufangen.

Überprüfung und Überwachung technischer Anlagen

Bestimmte Arbeiten an den Anlagen dürfen nur von WHG-Fachbetrieben ausgeführt werden. Die Anlagen sind sowohl vom Betreiber als auch von Sachverständigen zu überwachen bzw. zu prüfen. Dennoch auftretende Schadensfälle sind der zuständigen Wasserbehörde bzw. der nächsten Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen.

Die Anforderungen für die verschiedenen Anlagen ergeben sich aus den Paragrafen 62 bis 63 Wasserhaushaltsgesetz, Paragraf 53 Wassergesetz Baden-Württemberg und der Anlagenverordnung (AwSV). Die Technischen Regeln für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (TRwS) werden von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) herausgegeben.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind anzeigepflichtig, gegebenenfalls sind Eignungsfeststellungen oder bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise erforderlich. 

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen sind schnelle und wirksame Abwehrmaßnahmen, insbesondere zum Schutz der Trinkwasserversorgung, des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer und des Bodens unerlässlich.

Die Arbeitshilfe „Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen“ mit dem Muster-Alarm- und Maßnahmenplan soll insbesondere die unteren Wasser- und Bodenschutzbehörden bei ihrer Aufgabenwahrnehmung bei Unfällen mit möglicher oder beobachteter Auswirkung auf die Boden- und Gewässerbeschaffenheit unterstützen.