Mit dem Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg erfolgt eine Bestandsaufnahme der öffentlichen Wasserversorgung im IST-Zustand und als Prognose für 2050. Das Ziel: eine zukunftsfähige Wasserversorgung, die Trinkwasser verlässlich, in guter Qualität und zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellt. Dabei liegt die Verantwortung für die Wasserversorgung bei den Kommunen, die das Wasser im Rahmen einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung und der vorrangigen Nutzung ortsnaher Wasservorkommen zur Verfügung stellen.
Bausteine und Arbeitsschritte
Der Masterplan Wasserversorgung umfasst dabei folgende Bausteine und Arbeitsschritte:
Für eine Wassermengenbilanz mit einem Zeithorizont bis 2050 werden Quellenschüttungen und Grundwasserstände erhoben und auf der Basis von Langzeitbeobachtungen, Stresstests und Klimaprojektionen das zukünftige Dargebot abgeschätzt. Anhand von Prognosen werden die Bevölkerungsentwicklung und der zukünftige Trinkwasserbedarf, insbesondere die Spitzentagesbedarfe während Hitzeperioden, abgeschätzt.
In der Bilanz berücksichtigt werden die wesentlichen Entnahmen von Großverbrauchern aus dem Öffentlichen Netz, aber auch relevante Grundwassernutzungen von Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft. So lässt sich für jede Kommune ermitteln, ob im Hinblick auf die Wassermengebilanz im Grundlast- und/oder im Spitzenlastfall schon heute ein zusätzlicher Wasserbedarf besteht oder zukünftig entstehen wird und wie hoch dieser ist.
Die grundlegenden Strukturdaten zur öffentlichen Wasserversorgung der einzelnen Kommunen werden erhoben, ergänzt und in ein landesweites digitales Kartenwerk integriert. In der Erhebung werden die grundlegenden Bestandteile der Wasserversorgungsstruktur betrachtet, die für die Darstellung eines funktionsfähigen Netzes im Überblick notwendig sind wie Rohwasserentnahmestellen (Rohwasser ist das Wasser vor der Aufbereitung in einem Wasserwerk), Wassergewinnungsanlagen sowie Aufbereitungs- und Speicheranlagen.
Die Bewertung der Versorgungssicherheit erfolgt anhand folgender Aspekte und Leitfragen:
- Ist die Wassermengenbilanz auch im Jahr 2050 ausgeglichen?
- Gibt es eine Alternative Wasserversorgung, wenn die größte unabhängige Wasserversorgung ausfällt? Haben die Folgen des Klimawandels Auswirkungen auf die Rohwasserqualität und wird das Wasservorkommen auch zukünftig nutzbar sein? Muss das Rohwasser zukünftig aufbereitet werden?
Die öffentliche Wasserversorgung in Baden-Württemberg liegt im Rahmen der Daseinsvorsorge in der Verantwortung der Kommunen (Paragraf 50 Wasserhaushaltsgesetz). Daher werden aus der Erhebung resultierende Optionen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit kommunenscharf aufgezeigt und Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Die öffentliche Wasserversorgung in Baden-Württemberg liegt laut Paragraf 50 Wasserhaushaltsgesetzes im Rahmen der sogenannten Daseinsvorsorge in der Verantwortung der Kommunen. Um die Versorgungssicherheit im Land und in jeder Kommune individuell zu verbessern, werden Handlungsempfehlungen für die jeweiligen Landkreise formuliert.
Die Umsetzung erfolgt unter Federführung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Zeitplan und Vorgehen
Die landesweite Erhebung wird in fünf Chargen durchgeführt:
Charge 1 ist seit 2023 abgeschlossen und umfasste die Stadt- und Landkreise Heidelberg, Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis, Heilbronn, Böblingen, Tübingen, Enzkreis, Pforzheim und Reutlingen (Blau eingefärbt in der Karte).
Die Erhebungen in Charge 2 mit den Landkreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Freudenstadt, Rottweil, Zollernalbkreis, Sigmaringen, Emmendingen und Ortenaukreis (Gelb eingefärbt in der Karte) sind ebenso abgeschlossen. Im Juni und Juli 2024 werden losweise den Kommunen und Wasserversorgern die Ergebnisse präsentiert.
Charge 3 umfasst die Stadt- und Landkreisen Main-Tauber-Kreis, Rems-Murr-Kreis, Ostalbkreis, Bodenseekreis, Ravensburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg im Breisgau, Rastatt und Baden-Baden (in der Karte rosa eingefärbt). Im Februar 2024 wurde mit der Erhebung von Charge 3 begonnen, im Juni 2025 soll die Bearbeitung voraussichtlich abgeschlossen werden.
Die letzten beiden Chargen 4 und 5 werden gemeinsam abgewickelt und enthalten alle verbleibenden Stadt- und Landkreise. Die Beauftragung für die Bearbeitung der Charge 4 und 5 erfolgte im Februar 2025, der Abschluss ist 2026 geplant.
Mit Abschluss des Projekts wird die Erhebung in allen Kreisen und Kommunen im Land Baden-Württemberg vorliegen.
Strategie Sichere Wasserversorgung BW 2050
Die öffentliche Wasserversorgung steht im Land vor enormen Herausforderungen. Der landesweite Klimacheck im Rahmen des Projekts Masterplan Wasserversorgung hat ergeben, dass im Jahr 2050 bei rund 50 Prozent der Kommunen während langanhaltender Hitze- und Trockenperioden mit signifikanten Defiziten bei der Deckung des Spitzenbedarfs an Trinkwasser gerechnet werden muss – wenn diese keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergreifen.
Zudem besteht bereits heute Handlungsbedarf, da viele Kommunen und Wasserversorger kein ausreichendes zweites Standbein haben, über das Sie bei Störungen oder in Krisensituationen die Versorgung sicherstellen können.
Damit auch zukünftig die Bevölkerung mit ausreichend und qualitativ einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden kann, wurde am 12. Juni 2026 in Stuttgart der Beirat Sichere Wasserversorgung BW 2050 gegründet. Der Beirat wird die Erarbeitung der gleichnamigen Strategie begleiten und aktiv mitgestalten.
In dem Gremium sind alle wichtigen Akteure der Wasserversorgung in Baden-Württemberg vertreten. Dazu zählen kommunale Wasserversorger, Gruppenwasserversorger, Fernwasserversorger, Stadtwerke, kommunale Spitzenverbände, Vertretungen aller Verwaltungsebenen, sowie weiterer Fachbereiche und Verbände.

Referat 54
– Boden und Altlasten, Grundwasserschutz und Wasserversorgung

Referat 36
– Lebensmittelwesen, Lebensmittel-, Wein- und Trinkwasserüberwachung
