Mit dem Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg erfolgt eine Bestandsaufnahme der öffentlichen Wasserversorgung im IST-Zustand und als Prognose für 2050. Das Ziel: eine zukunftsfähige Wasserversorgung, die Trinkwasser verlässlich, in guter Qualität und zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellt. Dabei liegt die Verantwortung für die Wasserversorgung bei den Kommunen, die das Wasser im Rahmen einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung und der vorrangigen Nutzung ortsnaher Wasservorkommen zur Verfügung stellen.
Bausteine und Arbeitsschritte
Der Masterplan Wasserversorgung umfasst dabei folgende Bausteine und Arbeitsschritte:
Für eine Wassermengenbilanz mit einem Zeithorizont bis 2050 werden Quellenschüttungen und Grundwasserstände erhoben und auf der Basis von Langzeitbeobachtungen, Stresstests und Klimaprojektionen das zukünftige Dargebot abgeschätzt. Anhand von Prognosen werden die Bevölkerungsentwicklung und der zukünftige Trinkwasserbedarf, insbesondere die Spitzentagesbedarfe während Hitzeperioden, abgeschätzt.
In der Bilanz berücksichtigt werden die wesentlichen Entnahmen von Großverbrauchern aus dem Öffentlichen Netz, aber auch relevante Grundwassernutzungen von Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft. So lässt sich für jede Kommune ermitteln, ob im Hinblick auf die Wassermengebilanz im Grundlast- und/oder im Spitzenlastfall schon heute ein zusätzlicher Wasserbedarf besteht oder zukünftig entstehen wird und wie hoch dieser ist.
Die grundlegenden Strukturdaten zur öffentlichen Wasserversorgung der einzelnen Kommunen werden erhoben, ergänzt und in ein landesweites digitales Kartenwerk integriert. In der Erhebung werden die grundlegenden Bestandteile der Wasserversorgungsstruktur betrachtet, die für die Darstellung eines funktionsfähigen Netzes im Überblick notwendig sind wie Rohwasserentnahmestellen (Rohwasser ist das Wasser vor der Aufbereitung in einem Wasserwerk), Wassergewinnungsanlagen sowie Aufbereitungs- und Speicheranlagen.
Die Bewertung der Versorgungssicherheit erfolgt anhand folgender Aspekte und Leitfragen:
- Ist die Wassermengenbilanz auch im Jahr 2050 ausgeglichen?
- Gibt es eine Alternative Wasserversorgung, wenn die größte unabhängige Wasserversorgung ausfällt? Haben die Folgen des Klimawandels Auswirkungen auf die Rohwasserqualität und wird das Wasservorkommen auch zukünftig nutzbar sein? Muss das Rohwasser zukünftig aufbereitet werden?
Die öffentliche Wasserversorgung in Baden-Württemberg liegt im Rahmen der Daseinsvorsorge in der Verantwortung der Kommunen (Paragraf 50 Wasserhaushaltsgesetz). Daher werden aus der Erhebung resultierende Optionen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit kommunenscharf aufgezeigt und Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Die öffentliche Wasserversorgung in Baden-Württemberg liegt laut Paragraf 50 Wasserhaushaltsgesetzes im Rahmen der sogenannten Daseinsvorsorge in der Verantwortung der Kommunen. Um die Versorgungssicherheit im Land und in jeder Kommune individuell zu verbessern, werden Handlungsempfehlungen für die jeweiligen Landkreise formuliert.
Die Umsetzung erfolgt unter Federführung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Zeitplan und Vorgehen

Referat 54
– Boden und Altlasten, Grundwasserschutz und Wasserversorgung

Referat 36
– Lebensmittelwesen, Lebensmittel-, Wein- und Trinkwasserüberwachung