Starkregen- und Hochwasserschutz

Pflichtversicherung für Elementarschäden

Sandsäcke an einer Tür zum Schutz vor Hochwasser

Das Jahrhunderthochwasser in Süddeutschland hat Schäden in Milliarden-Höhe hinterlassen und auf tragische Weise gezeigt, wie schnell eine gravierende Schadenslage entstehen kann.   

Seit Jahrzehnten stellt das Land Baden-Württemberg viele Millionen Euro für den Starkregen- und Hochwasserschutz bereit. Dennoch wird eine vollständige Vermeidung von Hochwasser- oder Starkregengefahren nicht möglich sein. Mit dem fortschreitenden Klimawandel werden extreme Wetterereignisse zunehmen. Dies betont auch der Weltklimarat in seinem Sachstandsbericht. Daher ist es wichtiger denn je, dass sich die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Industrie und Gewerbe selbstverantwortlich um die Eigenvorsorge kümmern.

Bekannt ist, dass viele Menschen nicht aus der Vergangenheit gelernt haben: Die Versichertenquote ist selbst in den betroffenen Gebieten auch nach den verheerenden Katastrophen in den letzten Jahren nicht dauerhaft signifikant angestiegen.

Baden-Württemberg setzt sich für eine bundesweite Pflichtversicherung ein

Baden-Württemberg setzt sich schon lange für eine bundesweite Pflichtversicherung für Elementarschäden ein. So kann dafür gesorgt werden, dass die Menschen bundesweit Vorsorge treffen – sowohl durch entsprechendes Bauen und Schutzmaßnahmen als auch durch eine finanzielle Absicherung gegen materielle Schäden durch Unwetterereignisse. Zugleich würden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die bislang für die Unterstützung von nicht abgesicherten Gebäuden aufkommen mussten, entlastet. 

Die bisher zu erwartende staatliche Unterstützung nach Unwetterkatastrophen setzt Fehlanreize zur Vernachlässigung einer individuellen Risikoprävention. Nach der Einführung einer Versicherungspflicht sollte im Falle eines Schadensereignisses keine Veranlassung mehr für staatliche Finanzhilfen für pflichtwidrig nicht versicherte Gebäude bestehen. Zudem würden durch die im Zuge einer Pflichtversicherung einzurichtenden Versicherungsprämien, Selbstbehalte und Schwellenwerte weitere Anreize für wirksame Präventionsmaßnahmen und zur Vermeidung von Bauten in hochwassergefährdeten Gebieten geschaffen werden.

Dabei sehen wir Wahlmodelle oder auch eine reine Angebotspflicht von Elementarversicherungen als nicht effektiv genug an: Hier besteht die Gefahr, dass gerade Hochrisikoobjekte ausgenommen werden und im Schadensfall der Staat wieder für die privaten (und in diesem Fall meist auch die teuren) Schäden aufkommen muss.

Baden-Württemberg hat gute Erfahrungen mit einer landesrechtlichen Versicherungspflicht gemacht: Bis zu ihrer Aufhebung 1994 führte sie zu einer Versichertenquote von 94 Prozent in Baden-Württemberg – die mit Abstand bundesweit höchste.

Experten bewerten die Prämienkosten als vertretbar

Experten bewerten die Prämienkosten einer verpflichtenden Elementarversicherung als vertretbar. Durch ihre Einführung würde eine Beitragsgestaltung ermöglicht, die dafür sorgen würde, dass sich alle eine solche Versicherung leisten können. Verschiedene Regelungsinstrumente können sich zudem in erheblicher Weise kostendämpfend auswirken. Es ist dagegen falsch, anzunehmen, dass bei einem Absehen von einer Pflichtversicherung eine Kostenbelastung der Bürgerinnen und Bürger vermieden werden kann. Bereits jetzt entstehen erhebliche volkswirtschaftliche Kosten für die Kompensation von Elementarschadensereignissen. Dabei ist davon auszugehen, dass diese Kosten in den kommenden Jahren infolge des Klimawandels stetig steigen werden.

Am Ende steht den Versicherungskosten ein konkreter und wesentlicher Gegenwert gegenüber: Der Vermögensschutz im Fall eines Elementarschadens, der – ohne Versicherung – existenzbedrohend sein kann.