Die Wasserrahmenrichtlinie sieht zur Mitte des zweiten Umsetzungszeitraums (Dezember 2018) einen Zwischenbericht an die EU-Kommission vor. Dieser ist auf elektronischem Weg bundesweit erfolgt. Darüber hinaus hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) dafür entschieden, einen bundesweiten Zwischenbericht als (Papier-) Broschüre zu veröffentlichen, in dem der Umsetzungsstand auf Flussgebietsebene zusammengefasst dargestellt wird.
Um auch einen Überblick über den Umsetzungsstand in Baden-Württemberg zu erhalten, wurden entsprechende Daten ausgewertet und in der Broschüre „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg – Zwischenbericht 2018“ zusammengestellt. Die Broschüre ist bewusst knapp im Umfang gehalten, um einen kompakten Informationsstand zu gewährleisten.