Hier können Sie die Bewerbung für Ihre Kategorie online ausfüllen und über einen Klick auf den Button „Senden“ einreichen.
Teilnahmebedingungen
- Teilnahmeberechtigt sind nur Unternehmen und Selbstständige mit Sitz in Baden-Württemberg. Eine Niederlassung ist nicht ausreichend für die Teilnahme.
- Die Bewerbungen sind auf einen konkreten Standort in Baden-Württemberg zu beziehen. In begründeten Ausnahmefällen ist ein abweichender Standortbezug in Rücksprache mit dem Umweltministerium beziehungsweise der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zulässig.
- Unternehmen der Industriekategorien bewerben sich in der Kategorie, die hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeitenden, umgerechnet in Vollzeitstellen, für das Gesamtunternehmen beziehungsweise den Konzern relevant ist.
- Handwerksunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden müssen durch Vorlage der Handwerkskarte nachweisen, dass sie Mitglied in der Handwerkskammer sind.
- Handwerksbetriebe mit über 50 Mitarbeitenden bewerben sich in der jeweiligen Industriekategorie, auch bei Vorliegen einer Handwerkskarte.
- Zu Unternehmen der Kategorie „Gesundheits- und Sozialwirtschaft“ zählen Unternehmen, die nicht primär gewinnorientiert handeln aber wie gewinnorientierte Unternehmen wirtschaften und eine starke Kostenorientierung haben.
- Ausgenommen von der Teilnahme am Wettbewerb sind die Preisträger der Jahre 2022 und 2024.
- Unternehmen, die mehrheitlich in der Hand des Landes Baden-Württemberg sind, sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Bewerbungsschluss ist Montag, 2. Februar 2026