Eine wirksame Marktüberwachung muss angesichts der Warenvielfalt Prioritäten setzen. Orientierung bieten sechs Säulen, auf denen hierzulande die Marktüberwachung aufbaut:
Eine wirksamere Überwachung soll über ein arbeitsteiliges Vorgehen der zuständigen Behörden erreicht werden. Ziele des Konzeptes sind:
- Mängelschwerpunkte aufdecken
- Warenströme verfolgen
- Überwachungsprogramme aufstellen, durchführen und regelmäßig anpassen
Das ICSMS (Information and Communication System for Market Surveillance) erhöht die Effizienz der Marktüberwachung. ICSMS wurde mit finanzieller Unterstützung der EU von Deutschland unter Federführung des Umweltministeriums Baden- Württemberg mit europäischen Partnern entwickelt. Heute betreibt es die EU-Kommission als offizielles System für alle Staaten der EU und der EFTA.
Im öffentlichen Teil können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über Produkte informieren und nach den zuständigen Marktüberwachungsbehörden suchen. Ergänzt wird der öffentliche Teil durch ein Formular, mit dessen Hilfe Verbraucherinnen und Verbraucher die Behörden über vermeintlich sicherheitstechnisch mangelhafte Produkte informieren können.
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Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht in ihrem Internetangebot vollziehbare behördliche Anordnungen. Darüber hinaus besteht für die Marktüberwachungsbehörden die grundsätzliche Pflicht, Informationen über gefährliche Verbraucherprodukte zu veröffentlichen. Dies geschieht über das Informations- und Kommunikationssystem ICSMS. Der Bürger hat so die Chance, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er ein Produkt erwerben will oder nicht.
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Den einheitlichen Vollzug soll die vom Arbeitsausschuss Marktüberwachung erarbeitete „Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland“ gewährleisten.
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Lasi: LV 36 Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland
Um die Zusammenarbeit in Europa zu koordinieren, wurden richtlinienbezogene Strukturen geschaffen. So hat in Deutschland der Bundesrat Vertreterinnen und Vertreter der Länder benannt, die von der Bundesregierung zu Verhandlungen in den EU-Gremien hinzugezogen werden, wenn durch europäische Rechtsakte Angelegenheiten oder Interessen der Länder berührt sind.
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In Deutschland wurde von den Bundesländern zur Koordinierung der Marktüberwachung der Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) eingerichtet. Die länderübergreifende Zusammenarbeit trägt entscheidend dazu bei, dass behördliche Ressourcen optimal genutzt und Doppelarbeiten vermieden werden.