Dazu zählen zum Beispiel Moore, Nasswiesen und Trockenrasen, seltene naturnahe Waldgesellschaften oder auch Strukturreiche Waldränder und Reste historischer Waldbewirtschaftungsformen. Gesetzlich geschützte Biotope werden anhand der Standortverhältnisse, der Vegetation, der Artenzusammensetzung und sonstiger Eigenschaften definiert.
Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind verboten. Zulässig ist die Durchführung von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Biotope notwendig sind. Außerdem erlaubt sind bestimmte land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen und weitere Ausnahmen, die im Bundesnaturschutzgesetz und im Naturschutzgesetz beziehungsweise Landeswaldgesetz festgelegt werden.
Gesetzlich geschützte Biotope werden im Offenland durch die Naturschutzbehörde, im Waldbereich durch die Waldbiotopkartierung der Forstverwaltung in Listen und Karten erfasst, registriert und regelmäßig aktualisiert. Die Listen und Karten liegen bei der Naturschutzbehörde, der Forstbehörde und den Gemeinden zur Einsicht für jedermann aus, können aber auch über das Internet eingesehen werden.