THEMA Schutz vor Radon

3. Infoforum „Nukleare Sicherheit und Strahlen­schutz“: Rückblick

Thema

„Schutz vor Radon”

Ablauf

Das Infoforum ist eine interaktive Livestream-Veranstaltung. Die Veranstaltung wird aus den Räumen des Umweltministeriums übertragen.

Dienstag, 17. Mai 2022

Beginn: 18:00 Uhr, Ende: 19:30 Uhr

Programm

  1. Begrüßung und Hinweise durch den Moderator der Veranstaltung und Leiter der Öffentlichkeitsarbeit im Umweltministerium, Ralf Heineken
  2. Umweltstaatssekretär Dr. Andre Baumann erklärt „Radon“
  3. Vortrag von Dr. Alexander Eisenwiener, Referent für Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Radon im Referat „Allgemeine Angelegenheiten der Kernenergieüberwachung“ des Umweltministeriums, zum Thema „Radonvorsorgegebiete“
  4. Vortrag von Benjamin Schneider von der Radonberatungsstelle aus dem Referat „Radioaktivität, Strahlenschutz“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zu den grundsätzlichen „Maßnahmen zum Schutz vor Radon“
  5. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter der Moderation von Ralf Heineken
  6. Hinweise zum Protokoll und Ankündigung des Termins für das nächste Infoforum am 27.10.2022 um 18 Uhr mit dem voraussichtlichen Thema „Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim II vor der Stilllegung: Situation und Ausblick“

Eröffnung der Veranstaltung

Ralf Heineken, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit im Umweltministerium, begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des dritten Infoforums zum Thema „Schutz vor Radon“. Das Infoforum „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ bietet als Online-Veranstaltung allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, unabhängig von deren Wohnort teilzunehmen. Ralf Heineken erläutert den vorgesehenen Ablauf über Cisco-Webex und die Möglichkeiten sich über Cisco-Webex aktiv in der Veranstaltung einzubringen.

Er weist einleitend darauf hin, dass, seitdem das neue Strahlenschutzgesetz in Kraft getreten ist und dort Schutzpflichten im Hinblick auf Radon aufgenommen wurden, das Thema Radon stärker ins öffentliche Interesse gerückt ist. Das ist gut so, denn Radon geht uns alle an. Als Referenten begrüßt Ralf Heineken den Umweltstaatssekretär Dr. Andre Baumann, der Radon auch anhand des Radon-Hauses der Radonberatungsstelle der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erklärt. Anschließend informieren die Radonexperten Dr. Alexander Eisenwiener (Umweltministerium Baden-Württemberg) über die Radonvorsorgegebiete sowie Herr Benjamin Schneider (Radonberatungsstelle der LUBW) über Maßnahmen zum Schutz vor Radon.

Staatssekretär Dr. Andre Baumann erklärt Radon

Staatssekretär Dr. Andre Baumann führt in das Thema „Radon“ mit einem allgemeinen Überblick ein. Der Vortrag ( Präsentation [PDF; 05/22; 0,8 MB]) wird durch mehrere PowerPoint-Folien gestützt. Zudem werden einige Inhalte am „Radon-Haus“ der Radonberatungsstelle der LUBW erläutert.

Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas. Es ist mit den menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar, man kann es weder sehen, riechen noch schmecken. Aufgrund der Radioaktivität ist es jedoch gut messbar. Es wird kontinuierlich im Erdreich innerhalb der Zerfallsreihe von natürlich vorkommendem Uran-238 gebildet und kann aus dem Boden oder dem Grundwasser an die Erdoberfläche gelangen, dort in Gebäude eindringen und sich in Innenräumen ansammeln. Außerhalb von Gebäuden stellt es keine gesundheitliche Gefahr dar, weshalb es auch als Innenraumschadstoff bezeichnet wird. Der Staatssekretär weist darauf hin, dass wir alle dauerhaft einer gewissen Menge an natürlicher und menschengemachter (zivilisatorischer) Strahlung ausgesetzt sind. Etwa die Hälfte der durchschnittlichen jährlichen Strahlenbelastung in Deutschland wird durch zivilisatorische Strahlung, beispielsweise durch Inanspruchnahme von Röntgenuntersuchungen, hervorgerufen. Die andere Hälfte ist die natürliche Strahlung und setzt sich aus Strahlung aus dem Boden, dem Weltall, der Nahrung und eben auch durch das Einatmen des radioaktiven Edelgases Radon zusammen. Die Strahlenbelastung durch Radon macht dabei in etwa die Hälfte der natürlichen Strahlung und somit circa ein Viertel der gesamten durchschnittlichen Strahlenexposition aus. Da die Strahlenexposition grundsätzlich soweit wie möglich minimiert werden sollte, ist der Schutz vor Radon eine zentrale Aufgabe beim Strahlenschutz.

Doch welche gesundheitliche Gefahr geht von Radon aus? Hält man sich beispielsweise in einem Gebäude mit hohen Radonwerten auf, so atmet man kontinuierlich dieses radioaktive Gas ein. Unter Aussendung von Strahlung zerfällt Radon in der Lunge. Die entstehenden Zerfallsprodukte, bei denen es sich um Feststoffe handelt und die in der Lunge verbleiben, sind ihrerseits wiederum radioaktiv und senden ebenfalls Strahlung aus. Diese hochenergetische Strahlung schädigt das empfindliche Lungengewebe, die DNA und somit auch das Erbgut. Ist man langfristig hohen Radonwerten ausgesetzt, steigt nachweislich das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Bei Männern ist Lungenkrebs die zweithäufigste Krebsursache, wobei über 90 % der Lungenkrebsfälle durch das Rauchen verursacht werden. Radon zählt nach dem Rauchen zu der wichtigsten Ursache für Lungenkrebs. Das Lungenkrebsrisiko durch Radon ist in etwa vergleichbar mit dem Passivrauchen vor Einführung des Nichtraucher-Schutz-Gesetzes. Wie auch beim Rauchen gibt es keinen Wert, unterhalb dessen ein Gesundheitsrisiko komplett ausgeschlossen werden kann. Deshalb ist es besonders wichtig, Kenntnis über die persönliche Radonsituation in Gebäuden durch Messungen zu erlangen.

Anhand des Radon-Hauses der Radonberatungsstelle der LUBW geht der Staatssekretär auf die Haupteindringungspfade von Radon in das Gebäude ein. Über Risse in Bodenplatten und Wänden oder über undichte Leitungsdurchführungen kann Radon aus dem Boden in den Keller oder das Erdgeschoss eindringen und sich, insbesondere bei einer schlechten Durchlüftung, anreichern. Im Gebäude verteilt sich die Radonmenge, wobei sie von Stockwerk zu Stockwerk abnimmt. Insbesondere im Winter kann Radon durch eine verstärkte Sogwirkung beim Heizen vermehrt ins Gebäude eindringen und sich durch selteneres Lüften im Gebäude ansammeln.

Um die Radonsituation konkret erfassen zu können, sind Messungen der Radonwerte in den Innenräumen von großer Bedeutung. Hierzu werden passive Radon-Messgeräte, sogenannte Radon-Exposimeter, eingesetzt. Diese Messungen lassen sich einfach, kostengünstig und ohne großen Aufwand durchführen. Zunächst müssen alle Räume, in denen eine Messung durchgeführt werden soll, identifiziert werden. In der Regel sollte die Radonsituation in allen regelmäßig genutzten Räumen im Keller- und Erdgeschoss überprüft werden. Die Messdosen können bei einer anerkannten Messstelle bestellt werden, die Kosten betragen zwischen 30 und 50 €. Eine Auflistung dieser findet sich auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Die Messdosen werden für 12 Monate ausgelegt und anschließend wieder an die Messstelle zurückgeschickt. Während der Messung sollten die Räume wie gewohnt weitergenutzt werden. Das Ergebnis erhält man per Post oder per E-Mail. Wird der im Strahlenschutzgesetz festgelegte Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Atemluft im Jahresmittel überschritten, so sollten Maßnahmen zur Senkung der Werte ergriffen werden. Je nach Gebiet und Zustand des Gebäudes können erhöhte Radonwerte auftreten. Wie viel Radon tatsächlich zu Hause oder am Arbeitsplatz vorhanden ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Der Staatssekretär appelliert deshalb an die Bürgerinnen und Bürger, freiwillige Messungen zur Überprüfung der Radonsituation durchzuführen, denn Schutz vor Radon ist Gesundheitsschutz.

Abschließend bedankt sich Dr. Baumann für die Aufmerksamkeit und lädt ein, Fragen in der Diskussionsrunde zu stellen.

Vortrag von Dr. Alexander Eisenwiener zum Thema „Radonvorsorgegebiete“

Anhand eines PowerPoint-Vortrags ( Präsentation [PDF; 05/22; 6,4 MB]) informiert Dr. Eisenwiener aus der Abteilung „Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz“ des Umweltministeriums über die Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg. Neben der grundsätzlichen Erläuterung, worum es sich bei den Radonvorsorgegebieten handelt, geht er insbesondere darauf ein, wie diese ermittelt werden, welche Kriterien das Umweltministerium in Baden-Württemberg bei der Ausweisung zugrunde gelegt hat, wo sie liegen und inwieweit die Festlegungen in Zukunft weiter überprüft werden.

Bei den Radonvorsorgegebieten handelt es sich um behördlich festgelegte Gebiete. Entsprechend dem Strahlenschutzgesetz muss die zuständige Behörde, das sind in Deutschland die Länder und in Baden-Württemberg das Umweltministerium, Gebiete ermitteln, in denen erwartet wird, dass in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden der Referenzwert überschritten wird.

Das Strahlenschutzgesetz legt einen Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Atemluft im Jahresmittel fest. Da die Radonkonzentration im Gebäude jahreszeitabhängigen Schwankungen unterliegt, handelt es sich um einen Jahresmittelwert. Der Durchschnittswert in Wohnungen in Deutschland liegt bei circa 50 Becquerel Radon pro Kubikmeter Atemluft und im Freien zwischen 5-30 Becquerel pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Wird der Referenzwert in Aufenthaltsräumen überschritten, sollten Maßnahmen zur Senkung der Werte ergriffen werden. Werden an Arbeitsplätzen Überschreitungen festgestellt, müssen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergriffen werden.

Da kein Schwellenwert bekannt ist, unter dem eine gesundheitliche Gefährdung ausgeschlossen werden kann, ist eine Senkung der Werte immer sinnvoll. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt auf Basis epidemiologischer Studien bereits ab Werten von 100 Becquerel Radon pro Kubikmeter Atemluft im Jahresmittel Maßnahmen, soweit dies möglich ist. Bei der Festlegung des gesetzlichen Referenzwertes hat der Gesetzgeber zwischen der praktischen Umsetzbarkeit und den entsprechenden Folgen, den gesundheitlichen Aspekten sowie der Akzeptanz in der Bevölkerung abgewogen. Zudem wurde darauf geachtet, dass die Bevölkerung nicht überfordert wird und Gebäude nicht aufgrund von erhöhten Werte abgerissen werden. Vor allem im privaten Bereich spielt die Eigenverantwortung der gut informierten Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Rolle, da beispielsweise keine gesetzlichen Regelungen zur Senkung der Werte in privaten Aufenthaltsräumen aufgenommen wurden. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Referenzwert in spätestens zehn Jahren erneut zu evaluieren ist.

In den Radonvorsorgegebieten gelten besondere gesetzliche Regelungen an den Schutz vor Radon. An allen Arbeitsplätzen in Erd- und Kellergeschossen müssen dort die Radonwerte durch Messungen überprüft und bei Überschreitungen des Referenzwertes Maßnahmen zur Senkung der Werte ergriffen werden. Außerdem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass in den Radonvorsorgegebieten Gebäude so errichtet werden müssen, dass Radon gar nicht oder nur sehr schwer in Gebäude eindringen kann. Diese gesetzlichen Regelungen unterliegen der staatlichen Aufsicht. In Baden-Württemberg ist das jeweilige Regierungspräsidium die zuständige Behörde. Die Festlegung der Radonvorsorgegebiete dient der Gesundheitsvorsorge und beruht auf Prognosen. Sie trifft jedoch keine Aussage über das Gesundheitsrisiko einer einzelnen Person durch Radon. Auch außerhalb der Vorsorgegebiete können Gebäude erhöhte Werte aufweisen, da neben dem Untergrund auch die Bauweise und der Zustand der Gebäude die Radonmenge erheblich beeinflusst.

In den Vorsorgegebieten nimmt man an, dass statistisch gesehen in mindestens jedem zehnten Gebäude der Referenzwert überschritten wird. Im bundesweiten Durchschnitt treten schätzungsweise in 3 von 100 Gebäuden erhöhte Radonwerte auf. Die Festlegung der Vorsorgegebiete beruht auf unterschiedlichen Annahmen. Zum einen geht man davon aus, dass in Gebieten, in denen viel Radon im Boden vorhanden ist und sich frei bewegen kann, auch in einer höheren Anzahl von Gebäuden, ungeachtet des Zustands und des Gebäudetyps, der Referenzwert überschritten wird. Die zweite Annahme ist, dass mit Hilfe von geostatistischen Methoden eine Aussage über die Radonverfügbarkeit auch dort getroffen werden kann, wo keine Messungen vorhanden sind.

Der Gebietsausweisung liegen Radon-Bodenluftmessungen zugrunde. Hierbei bringt man eine Sonde etwa einen Meter tief in die Erde ein. Anschließend wird Bodenluft angesaugt und die Radonaktivitätskonzentration analysiert. Gleichzeitig wird in einem zweiten Verfahren die Gasdurchlässigkeit des Bodens mit Hilfe einer Kolbenpumpe bestimmt. Diese Messergebnisse werden insgesamt 52 geologischen Einheiten in der Geologischen Karte von Deutschland zugeordnet.

Für die Erstellung der Prognosekarte des Bundesamtes für Strahlenschutz wurde Deutschland mit Hilfe eines Rasters in Zellen mit je zehn Kilometer mal zehn Kilometer aufgeteilt. Die Methode des Bundesamtes für Strahlenschutz schätzte zunächst in einem ersten Schritt mit Hilfe der Radon-Bodenluftmessungen unter Berücksichtigung der Geologie für jede Zelle ab, wie viel Radon durchschnittlich im Boden verfügbar ist. Dies entspricht dem sogenannten Radonpotential.

In einem zweiten Schritt wurde mit Hilfe der Innenraumluftmessungen statistisch ausgewertet, bei welchem gemessenen Radonpotential wie viele Gebäude mit Referenzwertüberschreitungen beobachtet werden, beziehungsweise wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist. Es ergibt sich ein Zusammenhang zwischen der Höhe des Radonpotentials und der Wahrscheinlichkeit für Gebäude mit erhöhten Radonwerten. Daraus konnte ein Schwellenwert für das Radonpotential der Prognosekarte der Radonvorsorgegebiete abgeleitet werden. Für die vom Umweltministerium festgelegten Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg gilt, dass dort mit einer mindestens 90-prozentigen statistischen Sicherheit in zehn Prozent der Gebäude der Referenzwert überschritten wird. Von einer solchen Sicherheit kann ausgegangen werden, wenn das Radonpotential einen Zahlenwert von 44,0 oder höher aufweist.

Die Prognosekarte hat das Bundesamt für Strahlenschutz den Bundesländern zur Verfügung gestellt. In die Erstellung der Prognosekarte sind insgesamt 6.252 Radon-Bodenluftmessungen (423 aus Baden-Württemberg) und 43.876 Innenraumluftmessungen (3.485 aus Baden-Württemberg) eingeflossen.

Entsprechend der Strahlenschutzverordnung kann dann von einem Radonvorsorgegebiet ausgegangen werden, wenn mindestens 75 Prozent der Fläche einer Verwaltungseinheit ein Radonpotential von 44,0 oder höher aufweist. Hätte man als Verwaltungseinheit Landkreise herangezogen, so wäre dieses Kriterium für keinen Landkreis erfüllt gewesen, weshalb in Baden-Württemberg Gemeinden für die Ausweisung gewählt wurden. Dieses Kriterium erfüllen 44 Gemeinden. Da die Prognosekarte eine relativ grobe Auflösung besitzt (Maßstab 1:1000000), wurden zur Plausibilisierung noch zwei weitere Kriterien herangezogen. Als zweites Kriterium wurde eine höher aufgelöste Urankarte von Baden-Württemberg ausgewählt (Maßstab 1:300000), da Radon letztendlich aus natürlich vorkommendem Uran entsteht. Hier gilt ebenfalls, dass mindestens 75 Prozent der Fläche einer Gemeinde auf Gebieten mit erhöhten Urangesteinswerten liegen müssen. Als drittes Kriterium wurde eine Mindestgröße für die auszuweisenden Gebiete von 25 km2 festgelegt. Auf diese Weise hat das Umweltministerium im Juni 2021 insgesamt 29 Gemeinden in sechs Landkreisen im Mittleren Schwarzwald und im Südschwarzwald als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Deutschlandweit wurden bisher in insgesamt sechs Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen) Radonvorsorgegebiete ausweisen. Diese Gebiete betreffen vor allem Mittelgebirge und Bergbauregionen.

Aufgrund der Vielschichtigkeit des Themengebiets Radon werden die Festlegungen der Radon-Vorsorgegebiete weiter überprüft. Deshalb muss die Datenlage zu Radon ständig verbessert werden. Seit der Prognosekarte des Bundesamtes für Strahlenschutz aus dem Jahr 2020 sind bereits weitere Bodenluft- und Innenraummesswerte in Baden-Württemberg hinzugekommen. Durch die Erweiterung der Datengrundlage der Radonmessungen werden sich auch Anpassungen bei der Gebietsausweisung ergeben. Ebenfalls verändern wird sich die Prognosekarte des Radonpotentials, die momentan noch in einer Auflösung von zehn Kilometer mal zehn Kilometer vorliegt. Durch den Einsatz einer neuen Methode, dem sogenannten „Machine Learning“, das einen Teilaspekt der künstlichen Intelligenz darstellt, konnte das Bundesamt für Strahlenschutz bereits eine hoch aufgelöste Karte der Radonaktivitätskonzentration beziehungsweise der Radonmenge im Maßstab von ein Kilometer mal ein Kilometer erstellen. Auch hierbei handelt es sich um eine öffentlich zugängliche Karte; beide Karten können auf dem Geoportal des Bundesamtes für Strahlenschutz eingesehen werden. Die Prognosekarte des Radonpotentials von 2020 und die neu erstellte Karte der Radonmenge sind jedoch nicht direkt miteinander vergleichbar, da hierbei unterschiedliche Größen (einmal die einheitenlose Angabe der Radonverfügbarkeit im Boden und einmal die Radonmenge in Becquerel pro Kubikmeter) dargestellt sind.

Insgesamt gilt: Je mehr Messungen vorliegen, desto genauer werden die Prognosen in Zukunft.

Vortrag von Benjamin Schneider zum Thema „Maßnahmen zum Schutz vor Radon“

Benjamin Schneider, Referent im Referat „Radioaktivität, Strahlenschutz“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg informiert in einem PowerPoint-Vortrag (Präsentation [PDF; 05/22; 1,2 MB]) über die grundsätzlichen „Maßnahmen zum Schutz vor Radon“. Dabei geht er zunächst auf die Faktoren ein, die die Radonmenge in einem Gebäude beeinflussen können.

Neben der Menge an Radon, die im Baugrund verfügbar ist, hängt die Radonkonzentration in Gebäuden ebenfalls von der Luftdichtigkeit des Gebäudes gegenüber dem Baugrund, der Luftaustauschrate, den Nutzungsgewohnheiten, sowie auch von der Tages- und Jahreszeit und den damit verbundenen Temperatur- und Druckunterschieden zwischen dem Gebäude und der Umgebung ab. Diese Faktoren sorgen dafür, dass die Radonmenge weder in demselben Gebäude noch in unterschiedlichen Gebäuden über die Zeit gleich ist. Die Radonmenge in einem Gebäude hängt somit immer vom Einzelfall ab. Beispielweise kann ein Gebäude, das in einer Region mit hohen Radonwerten im Boden gebaut wurde, aufgrund einer effizienten Abdichtung niedrige Radonwerte in den Innenräumen aufweisen. Umgekehrt kann ein Gebäude, in einem Gebiet mit vergleichsweise wenig Radon im Untergrund durch Undichtigkeiten oder eine verstärkte Sogwirkung, hohe Radonwerte aufweisen. Um gegen erhöhte Radonmengen in Gebäuden vorzubeugen oder auch um bereits erhöhte Radonmengen zu reduzieren, steht eine Vielzahl an organisatorischen und technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Diese setzen an den Faktoren an, die die Radonmenge in einem Gebäude beeinflussen.

Eine vergleichsweise simple Möglichkeit zur Senkung der Radonwerte in Innenräumen ist vermehrtes Lüften. Durch einen stärkeren Luftaustausch mit der Umgebung wird die Radonmenge in den Räumen reduziert, wobei insbesondere Stoß- und Querlüften, auch aus energetischer Sicht, zu empfehlen ist. Wie wirksam Lüften zur Senkung der Radonwerte tatsächlich ist, hängt davon ab, wie schnell sich nach dem Lüften wieder erhöhte Radonwerte in den Innenräumen einstellen. Dies lässt sich durch spezielle Messungen, die von Fachleuten durchgeführt werden sollten, überprüfen.

Liegen erhöhte Radonwerte im Gebäude vor, kann das radioaktive Gas gezielt an der Ausbreitung gehindert werden. Da Radon vor allem in das Kellergeschoss eindringt, ist es möglich, den Weg ins übrige Gebäude zu versperren. Dies ist mittels lüftungstechnischer Abdichten, beispielsweise der Kellertüre möglich. Somit kann sich Radon nicht mehr auf obere Stockwerke ausbreiten. Da im Keller jedoch weiterhin erhöhte Radonwerte auftreten, sollte dieser nicht als Wohn- oder Schlafbereich benutzt werden. Eine Lagerung von Sachen mit nur kurzen Aufenthaltszeiten in diesen Räumen ist jedoch problemlos möglich. Vor einem längeren Aufenthalt im Keller ist er jedoch ausgiebig zu lüften.

Eine technisch anspruchsvollere Maßnahme zur Senkung der Radonwerte ist der Einbau einer Lüftungsanlage, die einen ständigen Luftaustausch sicherstellt. Hierdurch kann der gewünschte Luftaustausch gezielt geregelt werden. Zur Einsparung von Energie sollte die Anlage mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet sein. Wichtig ist, dass durch die Lüftung nicht mehr Luft aus dem Gebäude abgeführt als frische Luft aus der Umgebung zugeführt wird. Dies führt letztendlich wieder zu einer Sogwirkung, wodurch der Eintritt von Radon begünstigt wird. Führt man hingegen über die Lüftungsanlage mehr Luft zu, als abgesaugt wird, so führt dies zu einem leichten Überdruck, der das Eindringen von Radon zusätzlich mindert. Grundsätzlich gilt, dass die Anlage so eingestellt werden sollte, dass die Luft im Gebäude mindestens alle zwei Stunden komplett ausgetauscht wird.

Um den Eintritt von Radon ins Gebäude von vornherein zu verhindern, stellt die Abdichtung des Gebäudes gegenüber dem Erdreich eine weitere Maßnahme dar. Sowohl Neubauten als auch bereits bestehende Gebäude können entweder großflächig oder auch punktuell abgedichtet werden. Von großer Bedeutung ist, dass diese luftdicht sind und über einen langen Zeitraum bestehen bleiben.

Eine weitere Möglichkeit, Radon bereits am Eintritt ins Gebäude zu hindern, stellt das Absaugen des radioaktiven Gases unter dem Gebäude dar. Dies lässt sich insbesondere bei Neubauten vergleichsweise einfach realisieren. Dazu wird unter dem Fundament ein Röhrensystem angelegt, über welches Radon abgesaugt und am Gebäude vorbeigeführt wird. Dies wird als Radondrainage bezeichnet. Auch bei Bestandsbauten gibt es ähnliche technische Lösungen, die sogenannten Radonbrunnen, die unter Umständen jedoch aufwendiger sein können und auch nicht für jedes Gebäude in gleichem Maße angewandt werden können. Hierbei sind Kenntnisse über die Porosität beziehungsweise die Dichte des Untergrunds von großer Bedeutung, da dieser für die Absaugung der Bodenluft geeignet sein muss.

Da jedes Gebäude unterschiedlich ist und die Radonmenge immer vom Einzelfall abhängt, müssen auch die Maßnahmen zur Senkung der Radonmenge individuell abgestimmt werden. Beispielsweise kann es bei schwierigen Fällen auch vorkommen, dass erst eine Kombination unterschiedlicher Maßnahmen die gewünschte Senkung der Radonwerte ermöglicht. Ob eine durchgeführte Maßnahme zur Senkung der Radonwerte auch erfolgreich war, kann nur mit Hilfe von Messungen nachgewiesen werden.

Insgesamt sind bei Abdichtungen, Lüftungssystemen, Baumaterialien, Absaugungen u.a. viele Aspekte zu beachten. Es empfiehlt sich daher bei der Planung und Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen Radonfachleute einzubeziehen. Diese verfügen über eine Zusatzqualifikation zum radongeschützten Bauen und Sanieren und erfassen sowie bewerten die individuelle Radonsituation vor Ort. Auch kleinere Reparaturmaßnahmen sollten von Fachpersonal ausgeführt beziehungsweise begleitet werden. Radonfachleute finden man im Internet entweder durch eine direkte Suche nach Radonfachleuten auf den Seiten von Institutionen, die solche Weiterbildungen anbieten. Diese führen in der Regel Listen mit qualifizierten Personen.

Auch über das Radon-Forum Baden-Württemberg auf derInternetseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ist ein Kontakt mit Radonfachleuten möglich. Das Radon-Forum ist ein Netzwerk für die Baubranche, mit dem die Radonberatungsstelle gezielt über Radon aufklären will. Es dient der Information und Vernetzung der Baubranche und den entsprechenden interessierten Personen. Bei der Auswahl der entsprechenden Radonfachleute sollten diese immer die Situation vor Ort betrachten. Zudem ist es sinnvoll, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.

Bei Fragen zum Themengebiet Radon steht die Radonberatungsstelle bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Verfügung. Sie ist per E-Mail radon@lubw.blw.de oder telefonisch (0721 5600-2357) erreichbar. Allgemeine, weiterführende Informationen finden sich auf der Internetseite der Radonberatungsstelle. Die Radonberatungsstelle bietet Online-Informationsveranstaltungen an und ist auch auf der Messe „Familie & Heim“ im November 2022 (Messe Stuttgart) mit einem eigenen Stand vertreten.

Diskussion und Beantwortung von Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die an die Vorträge anschließende Diskussion vertieft die unterschiedlichen Aspekte zum Thema Radon. Die folgende Darstellung enthält die in der Veranstaltung besprochenen Sachverhalte.

Radon-Innenraumluftmessprogramm an den Arbeitsplätzen ausgewählter Behörden

Das Umweltministerium plant ein Radon-Innenraummessprogramm zur Überprüfung der Radonsituation in ausgewählten Behörden. Es richtet sich an die Regierungspräsidien, die Landratsämter der Landkreise und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Ziel ist die Überprüfung der Radonwerte an möglichst vielen Arbeitsplätzen dieser Behörden in Erd- und Kellergeschossen auf freiwilliger Basis. Das Programm dient in erster Linie der Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten vor Radon.

Außerdem wird hierdurch die Datenlage bezüglich Radon im Land erweitert. Je mehr Messergebnisse aus Innenräumen vorliegen, desto zuverlässiger können Gebiete mit hohem Radonpotenzial von anderen Gebieten abgegrenzt und als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen werden. 

Zusammenhang zwischen Regionen mit erhöhten Radonwerten und erhöhtem Lungenkrebsaufkommen

In einer groß angelegten europäischen Studie von 2005 konnte ein Anstieg des Lungenkrebsrisikos um 8-16 Prozent pro 100 Becquerel Radon pro Kubikmeter Atemluft angegeben werden. Der obere Wert von 16 Prozent berücksichtigt alle möglichen Unsicherheiten, die enthalten sein können, so dass sich dieser Wert in der Wissenschaft etabliert hat. Dies bezieht sich dabei auf eine langfristige, mindestens 30-jährige Exposition. In dieser Studie, die zum einen Lungenkrebserkrankte und zum anderen eine Kontrollgruppe umfasste, lagen Selbstauskünfte über die Rauchgewohnheiten und zu anderen Risikofaktoren für Lungenkrebs sowie Messwerte oder zumindest Schätzungen aus regionalen Mittelwerten über die Radonkonzentrationen in den heutigen und in früheren Wohnungen vor. Nach Auswertung ergab sich die oben beschriebene Erhöhung des Lungenkrebsrisikos.

Für die Ausweisung von Radonvorsorgegebieten werden unter anderem statistische Annahmen darüber getroffen, wie viele Gebäude erhöhte Radonwerte aufweisen. Ein Zusammenhang zwischen den ausgewiesenen Gebieten und einer überdurchschnittlichen Häufung an Lungenkrebsfällen in diesen Gebieten ist bislang nicht beobachtet worden.

Austritt von Radon aus Baumaterialien

In der Regel ist das Ausströmen von Radon aus Baumaterialien zu vernachlässigen. Dieser Vorgang wird auch als Exhalation bezeichnet. In manchen Gebieten, zum Beispiel im Erzgebirge, kann dies jedoch eine Rolle spielen.

Grundsätzlich ist bei Beton jedoch nicht damit zu rechnen, dass dieser das Mutternuklid Radium in einer entscheidenden Menge enthält, sodass sich keine gesundheitliche Gefahr durch den Austritt von Radon aus Beton ergibt.

Keine Gebietsausweisung bei Baden-Baden

In der Nähe von Baden-Baden gibt es auf der Prognosekarte des Bundesamtes für Strahlenschutz eine dunkelblaue Zelle, in der der Schwellenwert des Radonpotentials von 44 überschritten wird und somit für eine Ausweisung von Vorsorgegebieten berücksichtigt werden müsste. Diese Zelle betrifft mehrere Gemeinden, wobei mit Ausnahme von Weisenbach keine dieser Gemeinden das 75 Prozent Kriterium erfüllt. Da jedoch Weisenbach die festgelegte Mindestgröße von 25 Quadratkilometern nicht erfüllt, wurde dieser Ort ebenfalls nicht als Radonvorsorgegebiet ausgewiesen.

Gemeindescharfe Ausweisung von Vorsorgegebieten

In der Strahlenschutzverordnung wurde festgelegt, dass es sich bei den auszuweisenden Gebieten, vor allem aufgrund der Administrierbarkeit, um Verwaltungseinheiten handeln muss. In Baden-Württemberg erfolgte die Gebietsausweisung auf Gemeindeebene. Bei einer Ausweisung auf Landkreisebene hätte kein Landkreis die drei Kriterien zur Ausweisung als Radon-Vorsorgegebiet erfüllt. Keinen Einfluss auf die Gebietsausweisung hat beispielsweise die Bebauungsdichte oder die Bevölkerungszahl der einzelnen Gemeinden.

Was sind die Radonvorsorgegebiete?

Bei den Radon-Vorsorgegebieten handelt es sich um behördlich festgelegte Gebiete, in denen besondere Anforderungen an den Schutz vor Radon gelten. Sie dienen dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und dürfen nicht als Stigmatisierung verstanden werden. Durch die Verbesserung der Datengrundlage und der Prognose-Methoden für die Ermittlung solcher Gebiete können sich in Zukunft neue Erkenntnisse und Anpassungen ergeben.

Bauliche Regelungen zum Schutz vor Radon

Aus der Tatsache der Ausweisung als Radonvorsorgegebiet ergeben sich rechtliche Regelungen für Bauherren. Im Strahlenschutzgesetz ist festgelegt, dass Neubauten radonsicher errichtet werden müssen, Dies bedeutet, dass der Zutritt von Radon in das Gebäude von vornherein verhindert oder erheblich erschwert wird. Während außerhalb der Radonvorsorgegebiete bereits durch die Beachtung des allgemeinen Feuchteschutzes ein Zutritt erschwert wird, gelten in den Radonvorsorgegebieten zusätzliche Anforderungen. Bei der Auswahl der entsprechenden Maßnahmen ist eine Zuziehung von Fachleuten sinnvoll. Alle Personen, die Gebäude errichten, müssen diese zusätzlichen Anforderungen in den Radonvorsorgegebieten beachten, also beispielsweise auch Planende sowie Architekten. Das Strahlenschutzgesetz ergänzt in diesem Zusammenhang das Baurecht. Eigene rechtliche Regelungen in Bezug auf Radon sind im Baurecht nicht vorgesehen.

Pflichten für Vermieter aus dem Strahlenschutzgesetz

Das Strahlenschutzgesetz sieht, anders als für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, keine Pflichten für Vermieterinnen und Vermieter in den Radonvorsorgegebieten in Bezug auf Radon vor. Das Verhältnis zwischen Mieterinnen beziehungsweise Mietern und Vermieterinnen beziehungsweise Vermietern wird dem Bürgerlichen Gesetzbuch überlassen.

Einfluss von baulichen Maßnahmen auf die Radonsituation in Gebäuden

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat unter Beteiligung der Länder den Radonmaßnahmenplan erstellt und auch veröffentlicht. In diesem sind die Maßnahmen zum Schutz vor Radon und die Ziele für die Bewältigung der Risiken durch Radon enthalten. Es wurde festgelegt, dass dieser mindestens alle zehn Jahre grundlegend aktualisiert werden soll. Im Zuge dessen werden auch die Maßnahmen zum Schutz vor Radon evaluiert, und untersucht, welche Erfolge man erzielen konnte und wie sich dies auf die Radonsituation in Gebäuden in Deutschland ausgewirkt hat. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen diesbezüglich jedoch noch keine Erkenntnisse vor.

Ausweisung zukünftiger Radonvorsorgegebiete

Die Messprogramme zur Verbesserung der Datenlage werden ständig fortgeführt. Ebenfalls verbessert werden die Methoden zur Erstellung von Prognosekarten, beispielsweise unter Heranziehung des „Machine Learning“. Für die Ermittlung der Radonvorsorgegebiete können sich deshalb in Zukunft neue Erkenntnisse und Anpassungen ergeben. Die Festlegung der Gebiete ist mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen. Baden-Württemberg plant in Zukunft die Erstellung einer eigenen Prognosekarte durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB).

Hinweise zum Protokoll und Termin des nächsten Infoforums

Das Umweltministerium erstellt und veröffentlicht zu jeder Veranstaltung des Infoforums einen Rückblick auf seiner Internetseite. Fragen und Themenwünsche für das Infoforum können jederzeit formlos per E-Mail infoforum@um.bwl.de an das Umweltministerium gerichtet werden. Auf vielfachen Wunsch wird zukünftig mit der Einladung zum Infoforum die vorläufige Tagesordnung vorab veröffentlicht. Daraus wird der vorgesehene Ablauf ersichtlich.

Die Berichte des Betreibers der Kernkraftwerke und die Möglichkeit direkt Fragen an ihn zu stellen, war ein etablierter Bestandteil der Informationskommissionen. Auch beim Infoforum werden abhängig vom Themenschwerpunkt Vertreterinnen und Vertreter der Betreiber kerntechnischer Anlagen an den Veranstaltungen teilnehmen.

Die nächste Veranstaltung des Infoforums „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ findet am Donnerstag, den 27. Oktober 2022 um 18:00 Uhr statt. Voraussichtlich wird das Thema „Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim II vor der Stilllegung: Situation und Ausblick“ sein.