Thema „Rückbau der Atomkraftwerke in Baden-Württemberg – wo stehen wir?“

1. Infoforum „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“: Rückblick

Thema

Rückbau der Atomkraftwerke in Baden-Württemberg – wo stehen wir?

Ablauf

Das Infoforum ist eine interaktive Livestream-Veranstaltung. Die Veranstaltung wird aus den Räumen des Umweltministeriums übertragen.

20. Oktober 2021

Beginn: 18:00 Uhr, Ende: 19:30 Uhr

Programm

  1. Begrüßung und Hinweise zum Ablauf durch den Moderator der Veranstaltung und Leiter der Öffentlichkeitsarbeit im Umweltministerium, Ralf Heineken
  2. Grußwort von Umweltministerin Thekla Walker
  3. Vorstellung der Abteilung „Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz“ in einem Gespräch von Ralf Heineken mit dem Leiter dieser Abteilung, Gerrit Niehaus
  4. Aktuelle Informationen zum Standort Philippsburg durch den Leiter des Referates für die dortige Überwachung, Klaus Wiesner
  5. Aktuelle Informationen zum Standort Neckarwestheim durch den stellvertretenden Leiter des Referates für die dortige Überwachung, Matthias Hagmann
  6. Aktuelle Informationen zum Standort Obrigheim durch den stellvertretenden Leiter des Referates für die dortige Überwachung, Dr. Uwe Völker
  7. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter der Moderation von Ralf Heineken
  8. Hinweise zum Protokoll und Ankündigung des Termins für das nächste Infoforum am 19. Januar 2022 um 18:00 Uhr mit dem voraussichtlichen Thema „Rückführung von radioaktiven Abfällen aus Frankreich“

Eröffnung der Veranstaltung

Ralf Heineken, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit im Umweltministerium, begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ersten Infoforums zum Thema „Rückbau der Atomkraftwerke in Baden-Württemberg – wo stehen wir?“. Er erläutert den vorgesehenen Ablauf über Cisco-Webex und die Möglichkeit jederzeit über das Eingabefeld „Fragen und Antworten“ Fragen stellen zu können. Die Fragen werden gesammelt und im Anschluss an die Beiträge diskutiert und beantwortet werden.

Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet. Wer es wünscht, kann an der Veranstaltung auch über einen Pseudonamen anonym teilnehmen. Die für die Anmeldung registrierten Daten werden im Anschluss an die Veranstaltung gelöscht. Somit ist auch der Datenschutz gewahrt.

Grußwort von Umweltministerin Thekla Walker

Ministerin Thekla Walker begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und dankt im Besonderen den Mitgliedern der bisherigen Informationskommissionen Neckarwestheim und Philippsburg für ihre gute Arbeit und den intensiven Austausch über die verschiedenen Themen der Kernkraftwerksstandorte.

Sie führt aus, dass das neue Format des Infoforums auch weiterhin interessierte Bürgerinnen und Bürger offen und transparent über alle Sicherheitsthemen der Kernkraftwerke informieren wird. Darüber hinaus eröffnet die Weiterentwicklung in ein Online-Format und über die Standort-Themen hinaus neue Möglichkeiten, Interessierte zu erreichen und erleichtert es ihnen, sich an den aktuellen Diskussionen über die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz zu beteiligen.

Auch nach dem Abschalten des letzten Kernkraftwerkes Neckarwestheim Block 2 in Baden-Württemberg Ende 2022 haben weite Kreise der Bevölkerung ein Interesse daran, umfassend und transparent über Themen wie den Rückbau der Kernkraftwerke, die Rückführung von radioaktiven Abfällen aus Frankreich, die Deponierung freigegebener Abfälle, die Endlagersuche oder die Ausweisung von Radonvorsorgegebieten informiert zu werden und dazu Stellung zu beziehen. Das neue Infoforum bietet dazu die Gelegenheit.

Der Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern hilft Missverständnisse zu klären und stärkt das Vertrauen in die Arbeit der Aufsichtsbehörde. Ministerin Walker ermuntert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Fragen zu stellen und ihre Anliegen und ihnen wichtige Themen zu nennen, damit diese berücksichtigt und fachlich fundiert behandelt werden können.

Vorstellung der Abteilung „Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz“

Ein Gespräch zwischen Ralf Heineken und Gerrit Niehaus gibt einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben und Themenbereiche der Abteilung 3 „Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz“. Zur Überwachung der Sicherheit der Kernkraftwerke in Baden-Württemberg gehören auch die Stilllegung und der Rückbau der Anlagen und Einrichtungen sowie die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen am jeweiligen Standort. Die Atomaufsicht prüft fortwährend stichprobenhaft, wie die Betreiber ihren Pflichten dafür nachkommen. Jede Änderung des genehmigten Betriebes wie auch der Rückbau bedürfen der vorherigen Zustimmung durch das Umweltministerium. Unabhängige Gutachter unterstützen die Aufsicht bei ihrer Tätigkeit.

98 Prozent der Radioaktivität in einem Kernkraftwerk befinden sich in den Brennelementen. Für ihre Entsorgung kommt nur ein geeignetes geologisches Tiefenlager in Ton-, Granit- oder Steinsalz-Formationen in Frage. Die Endlagersuche geht schrittweise vor und schließt nach und nach diejenigen Regionen aus, welche die geowissenschaftlich festgelegten Anforderungen und Kriterien nicht erfüllen.

Im aktuellen „Zwischenbericht Teilgebiete“ der zuständigen Bundesgesellschaft für Endlagerung lassen noch 47 Prozent der Landesfläche von Baden-Württemberg günstige geologische Voraussetzungen erwarten. Bis zum Jahr 2031 soll die bundesweite Standortsuche abgeschlossen und ein einziger Standort gefunden sein. Danach beginnt das Genehmigungsverfahren. Auch in unserem Nachbarland, der Schweiz, wird nach einem geeigneten Endlager für die Abfälle der Schweizer Kernkraftwerke gesucht. Die Abteilung 3 begleitet die Endlagersuche in Deutschland und in der benachbarten Schweiz.

Gerrit Niehaus berichtet, dass mit dem neuen Strahlenschutzgesetz etliche neue Vollzugsaufgaben hinzugekommen sind. So sind nach einer Vorgabe der Europäischen Union zum Schutz vor dem radioaktiven Gas Radon in Gebäuden sogenannte Radonvorsorgegebiete zu ermitteln und festzulegen. Auch Baden-Württemberg weist solche Gebiete auf. Bislang sind es 29 Gemeinden im Mittleren und im Südschwarzwald. Die Abteilung untersucht, ob weitere Gebiete hinzukommen sollten.

Aktuelle Informationen zum Standort Philippsburg

Klaus Wiesner, Leiter des Referates 34 „Überwachung der Kernkraftwerke Philippsburg“, informiert in einer Präsentation über den aktuellen Stand des Rückbaus der Kernkraftwerke in Philippsburg [PDF; 12/21; 2,6 MB]. Beide Kernkraftwerksblöcke befinden sich im Rückbau, die dafür erforderlichen Genehmigungen sind erteilt. Fotos zeigen die Fortschritte. Block 1 ist frei von Brennelementen, in Block 2 befinden sich die Brennelemente im Lagerbecken und müssen dort gekühlt werden.

Am Standort werden weitere Einrichtungen betrieben, die für einen sicheren Rückbau und die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle und der Brennelemente benötigt werden. Das Umweltministerium beaufsichtigt daher auch das Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg, das Reststoffbearbeitungszentrum Philippsburg und das Abfall-Zwischenlager Philippsburg.

Eine besondere Herausforderung stellte die Sprengung der Kühltürme 2020 dar, um Platz für den neuen Konverter für die Hochspannungsübertragungsleitung ULTRANET zu schaffen. Die Sprengungen durften keine Auswirkungen auf die Anlagen und Einrichtungen haben. Dies erforderte umfangreiche Prüfungen unter Hinzuziehung verschiedener Sachverständiger.

Stellvertretend für alle Standorte erläutert Klaus Wiesner die Aufsicht nach Abschalten eines Kernkraftwerkes. Den Rahmen gibt die jeweilige Genehmigung vor. Im Restbetrieb haben die Kühlung der Brennelemente und alle Systeme für die Rückhaltung radioaktiver Stoffe weiterhin eine hohe Sicherheitsbedeutung. Die Aufsicht erfolgt unverändert sowohl vor Ort als auch durch Prüfung von Unterlagen und über die Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). Die dauerhafte Außerbetriebnahme von Systemen, die Änderungen der Anlage und des Restbetriebs im Zuge des Rückbaus, der Abbau von Teilen und die Entsorgung bedürfen stets der Zustimmung des Umweltministeriums und werden überwacht.

Aktuelle Informationen zum Standort Neckarwestheim

Matthias Hagmann, stellvertretender Leiter des Referates 33 „Überwachung der Kernkraftwerke Neckarwestheim“, informiert in einer Präsentation über den aktuellen Stand der Anlagen und Einrichtungen auf dem Betriebsgelände in Neckarwestheim [PDF; 12/21; 2,5 MB]. Block 1 des Kernkraftwerks Neckarwestheim befindet sich im Rückbau. Die dazu erforderlichen zwei Genehmigungen hat das Umweltministerium erteilt.

Der Block 2 ist in Betrieb. Seine Berechtigung für den Leistungsbetrieb erlischt nach dem Atomgesetz am 31. Dezember 2022. Wie in Philippsburg gibt es auch in Neckarwestheim ein Brennelemente-Zwischenlager, ein Reststoffbearbeitungszentrum und ein Abfall-Zwischenlager, die das Umweltministerium ebenfalls überwacht.

Aktuelle Informationen zum Standort Obrigheim

Dr. Uwe Völker, stellvertretender Leiter des Referates 35 „Entsorgung und Stilllegung“, informiert in einer Präsentation über den aktuellen Stand beim Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim [PDF; 12/21; 1 MB]. Die Anlage ist seit dem Jahr 2005 abgeschaltet und wird zurückgebaut. Hierzu sind vier atomrechtliche Genehmigungen erteilt worden. Die abgebrannten Brennelemente sind im Jahr 2017 in CASTOR-Behältern in das Brennelement-Zwischenlager nach Neckarwestheim transportiert worden. Die Anlage ist damit frei von Brennelementen. Im Abfallzwischenlager Obrigheim lagern noch die schwach und mittelradioaktiven Abfälle bis zu ihrem Abtransport an das hierfür vorgesehene Endlager Konrad.

Der Rückbau ist weit vorangeschritten. Es sind nur noch wenige Systeme und Anlagenteile wie die Abwasseraufbereitung, brandschutztechnische Einrichtungen oder die Lüftung in Betrieb. Bis auf Betonstrukturen sind die Gebäude innen größtenteils leer. Neben dem Abbau der verbliebenen Systeme und Anlagenteile stehen weitere Dekontaminationsarbeiten sowie die Freigabe von Reststoffen und Gebäuden an. Das Reaktorgebäude soll abgerissen werden. Für Gebäude wie zum Beispiel die Kantine und Bürogebäude kann vom Genehmigungsinhaber eine Wieder- und Weiterverwendung angestrebt werden.

Diskussion und Beantwortung von Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die an die Vorträge anschließende Diskussion vertieft die Themen Rückbau, Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle. Daneben werden auch Fragen zur Rissbildung in den Dampferzeuger-Heizrohren des in Betrieb befindlichen Kernkraftwerks Neckarwestheim Block 2 gestellt. Erbetene Auskünfte und Sachverhalte, die nachgeschlagen werden müssen, werden im Rahmen der hiermit vorliegenden Zusammenfassung der Veranstaltung nachgereicht. Sie können den folgenden Darstellungen sowie den Anhängen entnommen werden.

Antworten auf Fragen zu den Themen Rückbau, Entsorgung und Endlagerung

Hochradioaktive Abfälle

Die Brennelemente, als wärmeentwickelnde hochradioaktive Abfälle, werden am jeweiligen Standort zwischengelagert. Mit dem Standortauswahlgesetz läuft gerade die Suche nach einem geeigneten Tiefenlager für die Endlagerung. Die Brennelemente-Zwischenlager an den jeweiligen Standorten sind ausreichend dimensioniert, um alle Brennelemente in Transport- und Lagerbehältern aufnehmen zu können.

Am Standort Philippsburg sollen zudem weitere Behälter mit Abfällen aus deutschen Kernkraftwerken aus der Wiederaufarbeitung in La Hague in Frankreich zwischengelagert werden. Für das Vorhaben stehen noch Genehmigungen aus. Die Transporte werden vermutlich in den Jahren 2023/2024 stattfinden und sollen im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Voraussichtlich wird sich die nächste Veranstaltung des Infoforums ausführlich diesem Thema widmen.

Schwach- und mittelradioaktive Abfälle

Die jeweiligen Abfall-Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle an den Standorten verfügen über ausreichend Lagerkapazitäten. Sollte das für solche Abfälle genehmigte Endlager Konrad, das nach derzeitigem Stand im Jahr 2027 in Betrieb gehen soll, darüber hinaus nicht zur Verfügung stehen, hat dies nach Einschätzung des Umweltministeriums keine Auswirkungen auf den Fortgang des Rückbaus der Kernkraftwerke in Baden-Württemberg. Die Abfälle könnten auch länger als bisher vorgesehen an den Standorten gelagert werden.

Freigegebene Abfälle

Freigegebene Abfälle stehen konventionellen Abfällen gleich, die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz auf einer Deponie entsorgt werden. Eine Zwischenlagerung am Standort ist weder notwendig noch vorgesehen. Für die Deponierung freigegebene Abfälle sind vom Strahlenschutz her unbedenklich. Sie durchlaufen ein Freigabe-Verfahren, in dem durch Messungen festgestellt wird, dass die Abfälle allenfalls vernachlässigbar geringe Spuren künstlicher radioaktiver Stoffe enthalten, die nach dem wissenschaftlichen Kenntnisstand und rechtlich gesehen auf eine Deponie verbracht werden können.

Können freigegebene Abfälle nicht zeitnah auf eine Deponie abtransportiert werden, kann der Rückbau einer Anlage ins Stocken geraden oder muss sogar gestoppt werden. Die Entsorgung erfolgt in der Regel in dem Landkreis, in dem die Abfälle anfallen.

Das Thema der Deponierung freigegebener Abfälle ist insbesondere am Standort Philippsburg sehr aktuell und dringlich. Der Landkreis Karlsruhe, in dem die Stadt Philippsburg liegt, verfügt nicht über die erforderliche Deponie für mineralische Abfälle. Der Landkreis hat jedoch einen Vertrag mit einem Nachbarkreis zur Mitbenutzung dessen Deponie, der nach Auffassung des Umweltministeriums die hier in Rede stehenden Abfälle umfasst.

Aufgrund der laufenden Rechtsstreitigkeiten bittet das Umweltministerium den Fragesteller um Verständnis, dass an dieser Stelle nicht näher auf das Thema eingegangen werden kann. Können die freigegebenen Abfälle nicht auf eine Deponie verbracht werden, wird das sicherlich Auswirkungen auf den Rückbau der Kernkraftwerke in Philippsburg haben.

Das Thema ist insgesamt sehr komplex. Daher ist eine eigene Veranstaltung des Infoforums nur zum Thema „Freigabe“ geplant.

Transport von abgebauten Anlagenteilen

Die Anlagenteile werden aktuell an den einzelnen Standorten in den jeweiligen Reststoffbearbeitungszentren bearbeitet. Wenige Großkomponenten aus dem Kernkraftwerk Philippsburg könnten in Zukunft in das Reststoffbearbeitungszentrum nach Neckarwestheim verbracht werden, da es größer dimensioniert ist als dasjenige in Philippsburg.

Mögliche Probleme

Dem Umweltministerium sind keine technischen Probleme für den Rückbau bekannt, die nicht lösbar sind. Jeder Schritt wird im Rahmen des Genehmigungs- und Zustimmungsverfahrens (siehe Erläuterung in Kapitel 4) intensiv geprüft und vom Umweltministerium eng aufsichtlich begleitet.

Kontaminierte Betonteile

Die Kontaminationen von Betonteilen liegen in der Regel an der Oberfläche, einzelne Spots sind auch mal einige Zentimeter tief. Bei der Dekontamination von Gebäuden wird die Radioaktivität durch Abtragen der Oberfläche entfernt. Dabei ist die jeweilige Statik der Betonkonstruktionen zu berücksichtigen.

Radioaktive Emissionen

Wie den Präsentationen zu entnehmen ist, haben die Kernkraftwerke in Philippsburg im Jahr 2020 mehr radioaktive Stoffe über die Fortluft an die Umgebung abgegeben als die Kernkraftwerke in Neckarwestheim. Diese Beobachtung führt das Umweltministerium auf unterschiedliche Tätigkeiten an den Standorten und auf Besonderheiten des Siedewasserreaktors Philippsburg Block 1 gegenüber den übrigen Druckwasserreaktoren zurück.

Die Abgabewerte der einzelnen Anlagen liegen im erwarteten Bereich weit unterhalb der genehmigten Werte. Die Betreiber kommen nach Ansicht des Umweltministeriums ihrer Pflicht nach, die Abgaben radioaktiver Stoffe über die Fortluft oder das Abwasser auch unterhalb der Grenzwerte zu minimieren. Dies zeigen auch die erbetenen Datenreihen, welche dieser Zusammenfassung beigefügt sind. Anhang 4 enthält die Abgabewerte aus der Anlage in Philippsburg [PDF; 12/21; 155KB], Anhang 5 die Abgabewerte der Anlage in Neckarwestheim [PDF; 12/21; 155KB] für den Zeitraum 2010 bis 2020.

Dauer des Rückbaus

Für den vollständigen Abbau eines Kernkraftwerkes gehen die Betreiber von einem Zeitraum von 12 bis 15 Jahren ab Beginn des Rückbaus aus. Von den baden-württembergischen Kernkraftwerken wird das Kernkraftwerk Obrigheim am frühesten abgebaut sein. Dort hat der Rückbau bereits im Jahr 2008 begonnen. Mit einem Abschluss ist Mitte dieses Jahrzehntes zu rechnen. Für die übrigen Anlagen lassen sich als Zeiten für Philippsburg „Mitte der dreißiger Jahre“ und für Neckarwestheim optimistisch „vor dem Jahr 2040“ annehmen.

Antworten auf Fragen zur Rissbildung in den Dampferzeugern in Neckarwestheim Block 2

Hintergrund

In den Jahren 2018 bis 2021 sind an 316 Heizrohren der insgesamt in den vier Dampferzeugern vorhandenen (4 x 4.118 = 16.472) Heizrohren sicherheitstechnisch bedeutsame, lineare, in Umfangsrichtung orientierte rissartige Wanddickenschwächungen festgestellt worden. Durchrisse und Lecks sind nicht aufgetreten.

Bliebe eine derartige Wanddickenschwächung unentdeckt und schritte die als Ursache ermittelte Korrosion am Heizrohr weiter voran, könnte das Heizrohr undicht werden. In der Folge würde Radioaktivität aus dem Primärkreislauf des Kraftwerks in den Sekundärkreislauf übertreten. Die sensible Messtechnik im Sekundärkreislauf würde den Anstieg der Radioaktivität sofort erkennen, so dass umgehend Schutzmaßnahmen insbesondere die Abschaltung des Reaktors eingeleitet werden könnten. Über ein Leck hinaus ist die Beherrschung des Bruchs eines Heizrohres als Auslegungsstörfall im Genehmigungsverfahren nachgewiesen worden.

Maßnahmen des Betreibers

Damit es erst gar nicht zu einem Leck kommt, sind die betroffenen Heizrohre mit Wanddickenschwächung außer Funktion gesetzt worden. Die Heizrohre sind verschlossen und gegen ein Abreißen stabilisiert worden. Sie werden nicht mehr vom Kühlmittel des Primärkreislaufs durchströmt und für die Wärmeübertragung genutzt. In den vergangenen vier Revisionen hat der Betreiber alle Heizrohre in den Dampferzeugern auf Wanddickenschwächungen geprüft. Zudem sind Maßnahmen ergriffen worden, die eine Korrosion der Heizrohre minimieren.

Unterschiedliche Sichtweisen

Für Verunsicherung im Zusammenhang mit der in den Medien berichteten unterschiedlichen Auffassung des Umweltministeriums und eines Experten über die sicherheitstechnische Relevanz der Heizrohr-Befunde und über die erfolgten Maßnahmen zeigte das Umweltministerium Verständnis. In einer pluralistischen Gesellschaft kommt es immer wieder vor, dass einzelne Sachverständige eine andere Meinung vertreten als die breite Fachwelt.

Das Umweltministerium hat sich nach intensiver Prüfung davon überzeugt, dass der Betreiber nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vorgegangen ist und es keinen Grund gibt, die Anlage nicht wieder anzufahren. Das Umweltministerium hat verschiedene Sachverständigen-Organisationen in Deutschland einbezogen. Alle Sachverständigen und die Reaktor-Sicherheitskommission, ein Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums, bestätigen die Auffassung des Umweltministeriums. Das deutsche und internationale Regelwerk wird eingehalten.

Abweichend davon vertritt der genannte Experte die Ansicht, die Prüfungen an den Heizrohren entsprächen nicht dem kerntechnischen Regelwerk. Die Fachwelt ist sich hingegen darüber einig, dass die vom Betreiber vorgenommene und vom Umweltministerium bestätigte Nachweisführung anzuwenden sei.

Weitere Informationen

Bericht des Umweltministeriums zu den Befunden an den Dampferzeuger-Heizrohren im Kernkraftwerk Neckarwestheim Block 2 [PDF; 06/22; 1 MB]

Weitere Berichte zum Kernkraftwerk Neckarwestheim

Hinweise zum Protokoll und Termin des nächsten Infoforums

Das Umweltministerium erstellt und veröffentlicht zu jeder Veranstaltung des Infoforums eine Zusammenfassung auf seiner Internetseite. Fragen und Themenwünsche für das Infoforum können jederzeit formlos per E-Mail infoforum@um.bwl.de an das Umweltministerium gerichtet werden.

Die Berichte des Betreibers der Kernkraftwerke und die Möglichkeit direkt Fragen an ihn zu stellen, war ein etablierter Bestandteil der Informationskommissionen. Auch beim neuen Infoforum werden abhängig vom Themenschwerpunkt Vertreterinnen und Vertreter der Betreiber an den Veranstaltungen teilnehmen.

Die nächste Veranstaltung des Infoforums „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ findet am Mittwoch, den 19. Januar 2022, um 18:00 Uhr statt. Voraussichtlich wird die „Rückführung von radioaktiven Abfällen aus Frankreich“ Thema sein.