Erkenntnisdatum
07.04.2017
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat den Kran für die weitere Benutzung gesperrt bis der Schaden behoben ist.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die sicherheitstechnische Aufgabe der Krananlagen im Zwischenlager ist es, eine sichere Handhabung der Transport- und Lagerbehälter zu gewährleisten. Durch den Wellenbruch war eine von zwei Überwachungseinrichtungen der Drehung der Welle an der Seiltrommel des Haupthubes auf Überdrehzahl, Getriebebruch und Schleichfahrt ausgefallen. Der Ausfall lag bei der letzten Behälterhandhabung noch nicht vor. Eine weitere Handhabung von Brennelementbehältern erfolgt erst nach Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands.Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.