Erkenntnisdatum
18.08.2018
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat die Kühlwasserreinigungsanlage gereinigt und das Nebenkühlwassersystem wieder in Betrieb genommen. Danach wurde die Kraftwerksleistung wieder angehoben und ein Mischbetrieb aus Kühlturm und Frischwasserbetrieb hergestellt. Um eine Wiederholung zu vermeiden, wird der Betreiber in Zukunft die Art der Umschaltung zwischen den verschiedenen Betriebsweisen (mit bzw. ohne Kühlturm) optimieren.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Das Nebenkühlwassersystem zählt zum Sicherheitssystem. Es ist vierfach redundant (viersträngig) aufgebaut, wobei 2 Redundanzen zur Beherrschung aller unterstellten Störfälle ausreichend sind. Durch den Eintrag von Schmutzpartikeln war der Kühlwasserdurchfluss und damit die Kühlleistung in einer Redundanz so weit eingeschränkt, dass er unter dem spezifizierten Minimum lag. In der zweiten betroffenen Redundanz war die Kühlleistung nur geringfügig eingeschränkt und lag innerhalb der spezifizierten Sollwerte. Die restlichen zwei Redundanzen standen uneingeschränkt zur Verfügung. Die unmittelbare sicherheitstechnische Bedeutung ist daher gering. Eine übergeordnete sicherheitstechnische Bedeutung ergibt sich daraus, dass eine betriebliche Störung in Verbindung mit zwar seltenen aber zulässigen Randbedingungen (geringer Wasserstand des Rheins, hohe Flusstemperaturen und daher reiner Kühlturmbetrieb, relativ hohe Schmutzfracht im Rhein) zur redundanzübergreifenden Beeinträchtigung eines Sicherheitssystems geführt hat. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.