Erkenntnisdatum
31.07.2015
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat die Leckage provisorisch mit einer Schelle abgedichtet und plant eine Reparatur. Außerdem hat er bei den übrigen Notstromdieselaggregaten die entsprechenden Rohrabschnitte auf Wanddickenschwächungen überprüft. Dabei wurden keine weiteren Befunde detektiert.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Das Notstromdieselsystem hat die sicherheitstechnisch wichtige Funktion, die Stromversorgung der sicherheitstechnisch wichtigen Verbraucher bei Ausfall der externen Stromversorgung („Notstromfall“) sicherzustellen. Das Notstromdieselsystem des Kraftwerkes GKN I ist vierfach redundant aufgebaut. Zur Beherrschung aller für den Leistungsbetrieb zu unterstellenden Störfälle wären zwei Notstromdieselaggregate ausreichend gewesen. Da sich das Kernkraftwerk Neckarwestheim I seit 2011 in der Nachbetriebsphase befindet, ist der Notstrombedarf geringer, als er im Leistungsbetrieb war. Zudem war die Leckage so gering, dass sie keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des betroffenen Notstromdieselaggregats hatte. Daher ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.