Erkenntnisdatum
13.01.2020
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat alle betroffenen Baugruppen vollständig zurückgesetzt, wodurch die Fehlzuordnung von Brandmeldern zunächst nicht mehr auftreten kann. Das Personal wurde bezüglich der überlappenden Prüfdurchführungen sensibilisiert, damit eine ordnungsgemäße Zuordnung der Brandmelder sichergestellt ist. Die weitere Ursachenklärung dauert noch an.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Das Brandschutzkonzept sieht gestaffelte Maßnahmen zur Branderkennung,
-eingrenzung und -bekämpfung vor. Im Falle eines Kabelbrands in einem der betroffenen Kabelschächte hätte das Betriebspersonal den Brand in einem falschen Raumbereich gesucht. Damit wäre die Branderkennung seit dem 20. Dezember 2019 beeinträchtigt gewesen. Die weiteren Einrichtungen zur Brandbegrenzung und
-erkennung, wie Brandschottungen und Abdichtungen der Kabelschächte sowie die Branderkennung in benachbarten Räumen, waren nicht betroffen. Die sicherheitstechnische Bedeutung ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.