Erkenntnisdatum
15.07.2020
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Beim als Bemessungshochwasser festgelegten 10.000jährlichen Hochwasser stünde am Standort des Kernkraftwerks Neckarwestheim das Wasser ca. 16 cm hoch auf dem Anlagengelände. Der Betreiber hat daher Versuche mit auf dem Schachtdeckel stehendem Wasser durchgeführt, um zu klären, wie stark der Wassereintritt im Falle des Bemessungshochwassers wäre. Des Weiteren hat er Regelungen eingeführt, dass die Schachtdeckel jährlich kontrolliert und im Falle eines Hochwassers oder Starkregenereignisses regelmäßige Begehungen durchgeführt werden sowie mobile Pumpen in den Kabelkanälen vorzuhalten sind.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Bei den betroffenen Kabelschächten handelt es sich um Schächte, in denen sich u.a. Kabel der Notstromversorgung befinden. Diese sind jedoch zusätzlich gegen Hochwasser gesichert. Da das Anlagengelände GKN im Fall eines Bemessungshochwassers überflutet würde, sind die Zugänge zu sicherheitstechnisch wichtigen Gebäuden, die tiefer als das Niveau des Bemessungshochwassers liegen, hochwassersicher ausgeführt. Bei den beiden betroffenen Schachtdeckeln lag eine erhöhte Leckagerate vor. Der mögliche Wassereintrag durch die Dichtungen ist jedoch gering. Auch im Falle eines Hochwassers wären sicherheitstechnisch wichtige Einrichtungen nicht gefährdet, denn die Kabeldurchführungen in das Schaltanlagengebäude sind druckwasserdicht ausgeführt und ggf. in das Notstromdieselgebäude eindringendes Wasser kann mittels Pumpen abgeführt werden. Das Ereignis hat daher eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen oder die Umwelt.