Erkenntnisdatum
08.08.2019
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Die Auswirkungen der Befunde auf die Zulässigkeit des weiteren Einsatzes der Brennelemente im Reaktor wurden bewertet. Der Betreiber plant für den kommenden Betriebszyklus eine für die Brennstäbe weniger belastende Fahrweise mit geringfügig abgesenkter Reaktorleistung.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die Hüllrohre sind Bestandteile der Brennelemente, welche den Kernbrennstoff im Normalbetrieb und bei Störfällen dicht einschließen sollen. Durch Einwirkungen wie z. B. hohe Temperaturen, die sie im Leistungsbetrieb erfahren, kommt es unvermeidlich zu einer Oxidation dieser Hüllrohre, was ein normales Verhalten darstellt und ihre Integrität im Regelfall nicht unzulässig beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall war die Oxidation bei einem Teil der Hüllrohre zwar unterhalb der Grenzwerte, aber stärker als erwartet. Derartige Befunde wurden in KKP 2 auch bereits in den Jahresrevisionen 2005 und 2012 festgestellt, waren daher in gewissem Umfang erwartet worden und sind auch in anderen deutschen Kernkraftwerken bereits aufgetreten. Die genauen Ursachen dieses Phänomens sind aktuell noch Gegenstand von bundesweiten Expertendiskussionen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wird die aus 2018 und 2019 vorliegenden Erkenntnisse aus KKP 2 in das entsprechende Expertengremium der Reaktorsicherheitskommission einspeisen. Die bisher vorliegenden Bewertungen haben jedoch gezeigt, dass ein weiterer Einsatz der Brennelemente – ggf. unter angepassten Bedingungen wie einer reduzierten Reaktorleistung – möglich ist.
Systematische Befunde an sicherheitsrelevanten Komponenten wie im vorliegenden Fall sind grundsätzlich meldepflichtig. Die unmittelbare sicherheitstechnische Bedeutung der erhöhten Oxidation an den Hüllrohren ist hingegen gering.