Erkenntnisdatum
26.03.2020
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat den Reinigungsbetrieb der Zentrifugenanlage gestoppt und eine Wanne zum Auffangen der Leckage aufgestellt. Anschließend wurde der betroffene Systemabschnitt freigeschaltet und der betroffene Raumbereich gereinigt. Am folgenden Tag hat der Betreiber vergleichbare Rohrleitungen der Abwasseraufbereitung visuell geprüft. Dabei wurden keine weiteren Befunde festgestellt. Der Betreiber plant, das Rohrleitungsstück herauszutrennen und die Schadensursache zu ermitteln.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die Rohrleitung, an der die Leckage auftrat, gehört zu einer Zentrifugenanlage, mittels derer Schwebstoffe aus radioaktiv belasteten Abwässern entfernt werden. Die Leitung wird bei den üblichen Betriebsweisen des Systems nicht durchströmt. Während der Reinigung des Systems wurde die Leitung mit schwach kontaminiertem Wasser durchströmt und es trat eine kleine Leckage auf. Die dabei ausgetretene Aktivität war so gering, dass es zu keiner messbaren Kontamination kam. Der Raum, in dem die Leckage aufgetreten ist, enthält keine sicherheitstechnisch wichtigen Komponenten, die durch austretendes Wasser in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Da er als Sperrbereich gekennzeichnet ist, darf er nur nach Kontrolle durch Mitarbeiter des Strahlenschutzes betreten werden. Daher wäre auch im Falle des Austritts von stärker radioaktiv belastetem Wasser keine Kontaminationsverschleppung oder Kontamination von Personen zu besorgen. Die sicherheitstechnische Bedeutung ist somit gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.