Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Leckage an einer Rohrleitung des Systems zur Behandlung radioaktiver Abwässer im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Im endgültig abgeschalteten Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2 (KKP 2) gab es am 26. März eine Leckage an einer Rohrleitung des Systems zur Behandlung radioaktiver Abwässer. Die Leckage trat während der Reinigung einer Zentrifugenanlage auf. Das austretende Wasser wurde durch einen Ablauf in den Gebäudesumpf geleitet, von wo aus es wieder der Abwasserbehandlung zugeführt wird. In dem als Sperrbereich gekennzeichneten Raum trat keine Kontamination oberhalb der Nachweisgrenze auf.

 

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Erkenntnisdatum

26.03.2020

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat den Reinigungsbetrieb der Zentrifugenanlage gestoppt und eine Wanne zum Auffangen der Leckage aufgestellt. Anschließend wurde der betroffene Systemabschnitt freigeschaltet und der betroffene Raumbereich gereinigt. Am folgenden Tag hat der Betreiber vergleichbare Rohrleitungen der Abwasseraufbereitung visuell geprüft. Dabei wurden keine weiteren Befunde festgestellt. Der Betreiber plant, das Rohrleitungsstück herauszutrennen und die Schadensursache zu ermitteln.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Rohrleitung, an der die Leckage auftrat, gehört zu einer Zentrifugenanlage, mittels derer Schwebstoffe aus radioaktiv belasteten Abwässern entfernt werden. Die Leitung wird bei den üblichen Betriebsweisen des Systems nicht durchströmt. Während der Reinigung des Systems wurde die Leitung mit schwach kontaminiertem Wasser durchströmt und es trat eine kleine Leckage auf. Die dabei ausgetretene Aktivität war so gering, dass es zu keiner messbaren Kontamination kam. Der Raum, in dem die Leckage aufgetreten ist, enthält keine sicherheitstechnisch wichtigen Komponenten, die durch austretendes Wasser in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Da er als Sperrbereich gekennzeichnet ist, darf er nur nach Kontrolle durch Mitarbeiter des Strahlenschutzes betreten werden. Daher wäre auch im Falle des Austritts von stärker radioaktiv belastetem Wasser keine Kontaminationsverschleppung oder Kontamination von Personen zu besorgen. Die sicherheitstechnische Bedeutung ist somit gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.