Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1

Offene Brandschottung im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)

Im Rahmen einer Wiederkehrenden Prüfung von Brandmeldern im stillgelegten Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1 haben der Prüfer des Betreibers und der die Prüfung überwachende Sachverständige festgestellt, dass eine Öffnung von einem Gang mit Kabeln zu einem angrenzenden Raum nicht wie vorgesehen, verschlossen war.

 

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Erkenntnisdatum

23.03.2026

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Als erste Maßnahme hat der Betreiber die Öffnung mit Brandschutzkissen verschlossen. Zwischenzeitlich hat er ein Brandschutzschott installiert.

 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Durch die Öffnung hätte im Fall eines Brandes, Feuer oder Rauch von dem Kabelgang in den Raum oder umgekehrt übertreten können. Die brandschutztechnische Trennung von Räumen ist ein Teil des gestaffelten Brandschutzkonzepts. Die installierten Maßnahmen zur Branderkennung und Brandbekämpfung standen sowohl innerhalb des Kabelgangs als auch innerhalb des angrenzenden Raums uneingeschränkt zur Verfügung. Die sicherheitstechnische Bedeutung ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.