Erkenntnisdatum
23.03.2026
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Als erste Maßnahme hat der Betreiber die Öffnung mit Brandschutzkissen verschlossen. Zwischenzeitlich hat er ein Brandschutzschott installiert.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Durch die Öffnung hätte im Fall eines Brandes, Feuer oder Rauch von dem Kabelgang in den Raum oder umgekehrt übertreten können. Die brandschutztechnische Trennung von Räumen ist ein Teil des gestaffelten Brandschutzkonzepts. Die installierten Maßnahmen zur Branderkennung und Brandbekämpfung standen sowohl innerhalb des Kabelgangs als auch innerhalb des angrenzenden Raums uneingeschränkt zur Verfügung. Die sicherheitstechnische Bedeutung ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.