Erkenntnisdatum
08.07.2020
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat das Tor gegen Umfallen gesichert und die Toröffnung mit einer schwer entflammbaren Folie verschlossen, so dass im Fall eines Brandes in einem der beiden Gebäude die Rauchausbreitung in das angrenzende Gebäude unterbunden wird. Zusätzlich hat er administrative Brandschutzmaßnahmen verschärft. Ein Reparaturkonzept wird erstellt.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Das Tor hat die Funktion, im Falle eines Brandes die Brand- und Rauchausbreitung in das benachbarte Gebäude zu verhindern. Diese Funktion kann es momentan nicht erfüllen. Durch die Maßnahmen des Betreibers ist zumindest die Verhinderung der Rauchausbreitung sichergestellt. Die weiteren Komponenten des Brandschutzkonzepts, wie die Maßnahmen zur Branderkennung (z.B. Brandmelder) und zur Brandbekämpfung (z.B. Löscheinrichtungen) sind nicht betroffen. Daher ist die sicherheitstechnische Bedeutung insgesamt gering. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.