Erkenntnisdatum
07.02.2007
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber wird den defekten Notstromdieselmotor gegen einen Reservemotor austauschen. Der defekte Notstromdieselmotor wird im Herstellerwerk einer vertieften Inspektion zur Feststellung der Schadensursache unterzogen.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die vier Notstromdieselaggregate des Kernkraftwerks haben die Aufgabe, die elektrische Versorgung sicherheitstechnisch wichtiger Einrichtungen sicherzustellen. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn diese Einrichtungen weder aus der eigenen Stromproduktion noch aus den beiden angebundenen Stromnetzen versorgt werden können. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wären zwei der vier Notstromdieselaggregate ausreichend, somit stand zu jedem Zeitpunkt die erforderliche Anzahl von Notstromdieselaggregaten zur Verfügung. Daher ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses sehr gering. Für auslegungsüberschreitende Störfälle stehen darüber hinaus noch zwei weitere Notstromdieselaggregate zur Verfügung. Im vorliegenden Fall befand sich das Kernkraftwerk im Normalbetrieb, so dass keine Notstromdieselaggregate angefordert waren. Für den Austausch des defekten Notstromdieselmotors ist ein Zeitraum von maximal 14 Tagen zulässig.