Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Nicht spezifikationsgemäße Sicherungen in elektronischen Baugruppen im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Am 06.09. und am 08.09.2011 wurde bei Wiederkehrenden Prüfungen der spezifikationsgemäße Einbau von Sicherungen in elektronischen Baugruppen überprüft. Dabei wurden zwei nicht spezifikationsgemäße Sicherungen entdeckt. Diese befanden sich in Messkreisen des Sicherheitskomponentenkühlsystems und des Kältemediumsystems. 

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Erkenntnisdatum

08.09.2011

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die Sicherungen wurden ausgetauscht. Eine systematische Überprüfung von vergleichbaren Sicherungen wird weiterhin durchgeführt.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Das Sicherheitskomponentenkühlsystem ist Teil der Not- und Nachkühlkette. Das Kältemediumsystem dient der Kühlung verschiedener für den Betrieb wichtiger Systeme. Beide Systeme sind vierfach redundant, d. h. vierfach vorhanden. Betroffen war nur eine Redundanz. Die Funktion der Systeme war nicht beeinträchtigt. Ein Auslösen der Sicherung würde auf der Warte registriert und wäre somit selbstmeldend. Das Ereignis hat eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.