Erkenntnisdatum
15.11.2021
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber brach die Instandhaltung ab und machte den freigeschalteten Kühlkreislauf noch am 15.11.2021 wieder funktionsbereit.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Beim jetzigen Anlagenzustand ist jeder einzelne der drei Kreisläufe für die Kühlung des Brennelementlagerbeckens ausreichend. Es ist grundsätzlich regelwerkskonform und sicherheitstechnisch zulässig, einen beliebigen der drei Kühlkreisläufe für eine Instandhaltung freizuschalten, wenn die anderen beiden Kühlkreisläufe verfügbar sind.
Im Widerspruch dazu wurden die Verfügbarkeitsanforderungen an die Kühlkreisläufe im geänderten Betriebshandbuch so gestaltet, dass einer aus sicherheitstechnischer Sicht als nicht mehr existent zu betrachten ist. Damit konnte nur noch dieser Kühlkreislauf für eine Instandhaltung freigeschaltet werden, für die anderen beiden Kühlkreisläufe bestand diese Möglichkeit nicht mehr.
Damit die Verfügbarkeitsanforderungen an das Beckenkühlsystem wieder regelwerkskonform dargestellt sind und sicherheitstechnisch notwendige Instandhaltungsmaßnahmen im Einklang mit dem Betriebshandbuch durchgeführt werden können, ist eine erneute Änderung des Betriebshandbuchs erforderlich. Die unzureichenden Betriebsvorschriften, die geändert werden müssen, begründen die Meldepflicht dieses Ereignisses.
Bei der Analyse der Ursachen, die zu diesem Ereignis geführt haben, ist insbesondere zu untersuchen, warum die Unzulänglichkeiten der neuen Betriebsvorschriften nicht bereits im Änderungsverfahren erkannt wurden, und warum die Instandhaltungsmaßnahme vom Betreiber freigegeben wurde, obwohl sie dem gültigen Betriebshandbuch widersprach.