Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I

Brandschutztür im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block I) schließt nicht

Am 5. März 2025 hat der Betreiber des stillgelegten Kernkraftwerks Neckarwestheim, Block I bei einer Begehung erkannt, dass eine Brandschutztür auffällig weit geöffnet war. Die testweise Auslösung der Tür per Handtaster führte nicht zum Zufallen der Tür, da der Schließer aufgrund des zu großen Öffnungswinkel nicht genügend Kraft aufbringen konnte, um die Tür zuzuziehen. Daher hätte sich die Tür auch bei einer automatischen Auslösung im Brandfall nicht geschlossen. Die Ursache war vermutlich, dass die Tür mit Krafteinsatz zu weit geöffnet wurde und sich so der im Schließer verbaute Endanschlag verschoben hat.

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Erkenntnisdatum

05.03.2025

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Bis zur erfolgten Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands am Folgetag wurde die Tür geschlossen. Der Betreiber hat für beide Türflügel jeweils Türstopper installiert, die den Öffnungswinkel zusätzlich begrenzen.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Bei der betroffenen Tür handelt es sich um eine Brandschutztür, die im Normalfall offen steht. Im Brandfall wird sie automatisch geschlossen, um eine Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern. Diese Funktion des automatischen Schließens war aufgrund der Fehlstellung nicht gegeben. Die sonstigen in diesem Bereich vorhandenen Maßnahmen zur Branderkennung und Brandbekämpfung standen zur Verfügung, so dass die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses insgesamt gering ist. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.