Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Überschreitung der zulässigen Leckrate einer Fortluftklappe im Notspeisegebäude im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Bei einer wiederkehrenden Prüfung im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2) wurde die zulässige Leckrate einer Fortluftklappe überschritten, da diese nicht vollständig zugefahren war. Als Ursache wurde eine defekte elektronische Baugruppe identifiziert. 

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Erkenntnisdatum

27.08.2012

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die elektronische Baugruppe wurde ausgetauscht und die Prüfung erfolgreich wiederholt. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Fortluftklappen sollen bei sehr seltenen Ereignissen wie Explosionen und Flugzeugabsturz schliessen und damit das Eindringen von brennbaren Gasen sowie radioaktiven Aerosolen und Jodisotopen in der Außenluft in das Notspeisegebäude verhindern. Diese Funktion wäre über eine im selben Fortluftkanal befindliche Rückschlagklappe gewährleistet gewesen. Das Notspeisegebäude besteht aus vier getrennten Raumbereichen mit jeweils separaten lüftungstechnischen Anlagen. Es war nur einer der vier Raumbereiche betroffen. Das Ereignis war deshalb von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder Betrieb der Anlage.