Erkenntnisdatum
24.02.2025
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat den Fremdkörper entfernt und die Prüfung erneut durchgeführt. Dabei schloss die Brandschutzklappe vollständig. Zudem hat er zur Vermeidung von zukünftigem Fremdkörpereintrag die Beschäftigten in Besprechungen über den Vorfall informiert und entsprechend sensibilisiert.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die betroffene Brandschutzklappe befindet sich zwischen einem Kabelboden und einem Raum, der Schalt- und Gleichstromanlagen enthält. Sie dient dazu, im Brandfall zu schließen und damit eine Brand- und Rauchausbreitung zu verhindern. Diese Funktion konnte sie nicht mehr vollständig erfüllen. Im Falle eines Brandes wäre über den schmalen, durch den Fremdkörper verursachten Spalt keine Brandausbreitung zu erwarten gewesen, eine geringe Rauchausbreitung war jedoch möglich. Die weiteren vorhandenen Brandschutzeinrichtungen zur Branderkennung und Brandbekämpfung waren voll verfügbar. Eine Rauchentstehung wäre somit frühzeitig erkannt worden und Maßnahmen hätten eingeleitet werden können. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.