Erkenntnisdatum
26.04.2011
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Die Absperrklappe wurde repariert.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die Zu- und Abluftanlage für den Reaktorgebäude-Ringraum ist Teil der nuklearen Lüftungsanlage. Im Falle eines Kühlmittelverluststörfalls werden die Ringraumabsperrklappen geschlossen und die Ringraumabsaugung gestartet. Die Unterdruckhaltung soll einen ungefilterten Austritt von radioaktiven Stoffen durch eventuelle Leckagen verhindern.
Die erhöhte Leckrate trat nur bei einer von zwei in Reihe geschalteten Absperrklappen auf. Im Anforderungsfall hätte die geringfügige Leckage keinen Einfluss auf die Unterdruckhaltung des Ringraums durch die Ringraumabsaugung gehabt. Das Ereignis hat daher eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlagen.