Erkenntnisdatum
17.05.2019
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der betroffene Notstromdiesel wurde außer Betrieb genommen und wird ersetzt. Der Abgasturbolader befindet sich derzeit zur Ursachenklärung beim Hersteller des Notstromdiesels. Insbesondere gilt es herauszufinden, ob es sich beim festgestellten Befund um einen systematischen Fehler handelt.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die Anlage KKP 2 befand sich zum Zeitpunkt des Ereignisses im Volllastbetrieb. Der betroffene Notstromdiesel ist Teil des vierfach redundant aufgebauten Notstromnetzes D1 und ist damit Teil des Sicherheitssystems. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.
Der Befund ist meldepflichtig, weil mit dem Schaden am Notstromdiesel eine Teileinrichtung des Sicherheitssystems nicht zur Verfügung steht. Das Ministerium hat vom Betreiber die kurzfristige Vorlage weiterer Unterlagen angefordert, um die Übertragbarkeit der Schadensursache auf die anderen Notstromdiesel vertieft zu bewerten.