Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg Block 2: Schaden am Abgasturbolader eines Notstromdiesels

Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung eines Notstromdiesels in Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg am 17. Mai 2019 kam es zu einer automatischen Schutzabschaltung aufgrund von niedrigem Kühlwasserfüllstand. Am Abgasrohr wurde eine intensive weiße Abgasfahne festgestellt. Weiter sprach ein Brandmelder im Notstromdieselgebäude an. Es wurde Feueralarm ausgelöst. Die Werkfeuerwehr stellte Flammbildung im Bereich des Abgasturboladers fest, die sie mit einem Handfeuerlöscher erfolgreich bekämpfte. Bei der Befundaufnahme wurden insbesondere Risse im Gehäuse des Abgasturboladers festgestellt sowie Wassereintrag im Bereich der Zylinder. Damit steht dieser Notstromdiesel seit dem Ereignis als einer im viersträngigen Sicherheitssystem nicht zur Verfügung. Die drei anderen Diesel stehen uneingeschränkt zur Verfügung.

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Erkenntnisdatum

17.05.2019

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der betroffene Notstromdiesel wurde außer Betrieb genommen und wird ersetzt. Der Abgasturbolader befindet sich derzeit zur Ursachenklärung beim Hersteller des Notstromdiesels. Insbesondere gilt es herauszufinden, ob es sich beim festgestellten Befund um einen systematischen Fehler handelt.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Anlage KKP 2 befand sich zum Zeitpunkt des Ereignisses im Volllastbetrieb. Der betroffene Notstromdiesel ist Teil des vierfach redundant aufgebauten Notstromnetzes D1 und ist damit Teil des Sicherheitssystems. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.

Der Befund ist meldepflichtig, weil mit dem Schaden am Notstromdiesel eine Teileinrichtung des Sicherheitssystems nicht zur Verfügung steht. Das Ministerium hat vom Betreiber die kurzfristige Vorlage weiterer Unterlagen angefordert, um die Übertragbarkeit der Schadensursache auf die anderen Notstromdiesel vertieft zu bewerten.