Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Kühlwasserleckage an einem Notstromdieselmotor im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Im endgültig abgeschalteten Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2 (KKP 2) wurde am
27. November 2020 ein Funktionstest eines Notstrom-Dieselaggregats durchgeführt. Dabei kam es zum Bruch einer Schraube an einem Kühlwasseranschluss und in Folge dessen zum Verlust von Kühlwasser. Bei der technischen Klärung hat der Betreiber festgestellt, dass bei der betroffenen und anderen gleichartigen Verschraubungen an dem Motor fälschlicherweise Federringe anstatt Unterlegscheiben verwendet wurden. Die gleiche fehlerhafte Montage führte schon im April 2016 zu einem vergleichbaren Schaden an einem anderen Notstromdieselmotor. Nach diesem meldepflichtigen Ereignis 2016 hatte der Betreiber alle vier Notstromdieselmotoren überprüft und nicht spezifikationsgerechte Verschraubungen korrigiert. Der jetzt betroffene Motor wurde 2019 vom Hersteller als Reserveaggregat (sog. Pool-Diesel) bezogen und anstelle eines anderen Motors installiert.

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Erkenntnisdatum

27.11.2020

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat alle gleichartigen Verschraubungen an dem Motor auf ihren spezifikationsgerechten Zustand untersucht. Dabei hat er festgestellt, dass weitere Verschraubungen an dem Motor nicht korrekt ausgeführt waren. Er hat den spezifikationsgerechten Zustand hergestellt und anschließend den Funktionstest ohne Befund durchgeführt.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Notstromversorgung im Kernkraftwerk Philippsburg ist vierfach redundant aufgebaut. Durch den Schaden stand eine Redundanz nicht zur Verfügung. Auch wenn der Schaden eine systematische Ursache hatte, waren die anderen Redundanzen nicht betroffen, da die übrigen Notstromdieselmotoren 2016 auf diese Fehlerursache hin überprüft worden waren. Im früheren Leistungsbetrieb wurden zwei Notstromdieselaggregate für die Beherrschung sämtlicher Auslegungsstörfälle benötigt. Im aktuellen Anlagenzustand sind die Anforderungen an die Notstromversorgung geringer. Die konkrete sicherheitstechnische Bedeutung ist daher gering. Die Aufsichtsbehörde wird jedoch insbesondere der Fragestellung nachgehen, wie es dazu kommen konnte, dass nach dem meldepflichtigen Ereignis 2016 ein gleichartiger Motor beim Hersteller nicht überprüft wurde. Hierin liegt die übergeordnete sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses.