Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Leckage an einer Absperrarmatur im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Am 27. Januar 2021 hat der Betreiber bei einem routinemäßigen Anlagenrundgang an einer Armatur des Systems zur Behandlung flüssiger radioaktiver Abfälle Ablagerungen im Bereich des Gehäusedeckels festgestellt. Auf dem Boden unterhalb der Armatur konnten zudem getrocknete Rückstande des ausgetretenen Materials nachgewiesen werden. Obwohl der Systemabschnitt zum Zeitpunkt der Feststellung des Befundes in Betrieb war, wurde keine Leckage von flüssigem Medium mehr beobachtet. Die Kontamination in dem als Sperrbereich gekennzeichneten Raum war sehr gering.

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Erkenntnisdatum

27.01.2021

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat die betroffene Armatur durch eine typgleiche Armatur ersetzt und plant, sie hinsichtlich der Schadensursache zu untersuchen.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Aufgabe des betroffenen Systems besteht darin, die im Kontrollbereich anfallenden aufkonzentrierten radioaktiv belasteten Abwässer zu verarbeiten, sodass diese später weiter konditioniert werden können. Alle Systembestandteile befinden sich innerhalb des Kontrollbereichs. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Systems liegt in der Rückhaltung radioaktiver Stoffe. Es ist kein Teil des Sicherheitssystems des Kernkraftwerks.

Der Raum, in dem die Leckage aufgetreten ist, enthält keine sicherheitstechnisch wichtigen Komponenten, die durch austretendes Wasser in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Da er als Sperrbereich gekennzeichnet ist, darf er nur nach Kontrolle durch Mitarbeiter des Strahlenschutzes betreten werden. Daher wäre auch im Falle des Austritts von stärker radioaktiv belastetem Wasser keine Kontaminationsverschleppung oder Kontamination von Personen zu besorgen. Die sicherheitstechnische Bedeutung ist somit gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.