Erkenntnisdatum
09.11.2021
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat Einstellungen an der Lüftungsanlage geändert und überprüft, dass die Brandschutzklappen bei der geänderten Lüftungsfahrweise ordnungsgemäß schließen.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die betroffenen Brandschutzklappen befinden sich in Lüftungskanälen, die der Unterdruckhaltung im Reaktorhilfsanlagengebäude dienen. Die Aufgabe der Brandschutzklappen besteht darin, im Falle eines Brandes die Brand- und Rauchgasausbreitung durch diese Kanäle zu verhindern. Diese Aufgabe konnten sie nicht mehr vollständig erfüllen.
Die Brandschutzklappen sind nur eine Komponente des gestaffelten Brandschutzkonzepts. Die weiteren Einrichtungen zur Branderkennung und Brandbekämpfung standen uneingeschränkt zur Verfügung. Zudem dienen die betroffenen Brandschutzklappen nicht der brandschutztechnischen Trennung zwischen Redundanzen von sicherheitstechnisch wichtigen Systemen. Daher ist die konkrete sicherheitstechnische Bedeutung des nicht vollständigen Schließens der jeweiligen Brandschutzklappen gering. Dass mehrere Brandschutzklappen betroffen waren, deutet jedoch auf eine systematische Ursache hin, die geklärt werden muss, um die Frage der Übertragbarkeit auf weitere Brandschutzklappen zu beurteilen.