Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Verformtes Brennelement sowie ein gebrochener Brennelement-Zentrierstift im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Bei der Revision erfolgt vor Entladen der Brennelemente aus dem Reaktorkern eine Sichtprüfung der Kernoberfläche mittels einer Unterwasserkamera. Hierbei wurde bemerkt, dass der Brennelementkopf eines Brennelementes verformt ist. An der betreffenden Stelle befindet sich eine Bohrung für einen Zentrierstift, der zum oberen Kerngerüst gehört. Aufgrund der Beschädigung und der Tatsache, dass der zugehörige Zentrierstift abgebrochen ist, ist davon auszugehen, dass der Zentrierstift nicht in die vorgesehene Bohrung sondern daneben aufsetzte und dabei der BE-Kopf verformt wurde und der Zentrierstift abbrach. Die Brennstäbe wurden teilweise verbogen. Es wurde jedoch keine erhöhte Aktivität im Kühlwasser gemessen. 

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Erkenntnisdatum

08.05.2013

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber erarbeitet zur Zeit ein Konzept um das Brennelement mit dem beschädigten Kopf, an dem es normalerweise angehoben würde, aus dem Kern zu entladen. Alle Zentrierstifte am oberen Kerngerüst werden mittels Ultraschallprüfung untersucht. Diese Maßnahme war schon aufgrund des Meldepflichtigen Ereignisses „Bruch von zwei Brennelement-Zentrierstiften im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)“ vom 02.06.2012 für die diesjährige Revision geplant. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Der Brennelementkopf ist Teil der Struktur des Brennelements und damit für die Wärmeabfuhr aus dem Reaktorkern und die Abschaltbarkeit des Reaktors mit zuständig. Da sich das betroffene Brennelement nicht auf einer Position mit Steuerstab befindet, war die Abschaltbarkeit nicht betroffen. Auch die Wärmeabfuhr aus dem Kern war durch die Verformung nicht beeinträchtigt. Insofern ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.