Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I

Zeitverzögertes Schließen von 2 Gebäudeabschlussarmaturen im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block I)

Im abgeschalteten Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I haben sich bei einer wiederkehrenden Prüfung zwei Gebäudeabschlussarmaturen im Ringraum erst mit einer Verzögerung von ca. 6 Minuten geschlossen. Es handelt sich um Armaturen, die im Zuluft- bzw. Abluftstrang eingebaut sind. Die in beiden Leitungen in Reihe geschalteten zusätzlichen Armaturen haben sich wie vorgesehen geschlossen. Vor ca. einem Jahr haben dieselben Armaturen bei einer Prüfung bereits verzögert geschlossen, sie schlossen jedoch beim wiederholten Durchführen der Prüfung ohne Verzögerung. Das Ereignis wurde 2016 ebenfalls gemeldet. Die anschließende Untersuchung ergab keine eindeutige Ursache.

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Erkenntnisdatum

28.11.2017

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat die Prüfung wiederholt. Dabei schlossen die Armaturen ohne Verzögerung. Aufgrund dessen, dass es sich faktisch um eine Wiederholung eines Ereignisses handelt, hat der Betreiber beschlossen, innerhalb des Prüfintervalls zusätzliche Prüfungen durchzuführen und die im letzten Jahr begonnene Ursachenklärung zu erweitern.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Gebäudeabschlussarmaturen des Ringraums dienen dazu, bei Störfällen einen Luftaustausch zwischen dem Ringraum und der Umgebung zu verhindern (sogenannter Lüftungsabschluss). Dadurch wird eine Abgabe von Radioaktivität, die über Leckagen aus dem Sicherheitsbehälter in den Ringraum gelangen könnte, in die Umgebung verhindert. Da sich die Anlage in Stilllegung befindet, ist das Risiko, dass Aktivität in den Ringraum gelangt, im Vergleich zum früheren Leistungsbetrieb erheblich reduziert. Darüber hinaus war der Lüftungsabschluss über die weiteren vorhandenen Armaturen sichergestellt. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.