Erkenntnisdatum
03.10.2013
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie E (Eilmeldung)
INES 1 (Störung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Die Armatur wurde geöffnet.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die Blockierung der o. g. Armatur hatte für den tatsächlich vorliegenden Anlagenzustand keine sicherheitstechnisch relevanten Auswirkungen. Die erforderlichen Systeme zur Sicherstellung der Wärmeabfuhr waren verfügbar.
Eine Auswirkung der blockierten Armatur hätte sich in den sogenannten Notstandsfällen (sehr seltene Ereignisse der Sicherheitsebene 4 wie z. B. Explosionsdruckwelle, Flugzeugabsturz) ergeben.
Im vorliegenden Anlagenzustand muss in einem solchen (unterstellten) Notstandsfall die Wärme aus dem thermohydraulisch gekoppelten Wasserinventar im Brennelementlagerbecken und im Reaktordruckbehälter mit den dann verfügbaren Systemen abgeführt werden können. Dies wäre technisch z.B. durch den Beckenkühlstrang der gesicherten Redundanz 4 möglich gewesen.
Sicherheitstechnisch hat dieser Sachverhalt eine potenzielle Bedeutung, da die im Betriebshandbuch niedergelegten Prozeduren zur Fahrweise der Not- und Nachkühlkette (sogenannter „Mischbetrieb“) durch die blockierte Armatur nicht direkt anwendbar gewesen wären.
Eine vom Betreiber durchgeführte vertiefte, ganzheitliche Ereignisanalyse hat ergeben, dass Schwächen im personell-organisatorischen Bereich zum Ereignisablauf beitrugen. Daher hat der Betreiber das Ereignis am 23. April 2014 in die INES-Stufe 1 hochgestuft. Das Ministerium hält die Einstufung für angemessen und wird den Analysebericht intensiv prüfen und abschließend bewerten.
Es ergaben sich durch das Ereignis keine Auswirkungen auf Personen und Umwelt.
Hinweis
Die Meldekategorie E ergibt sich aus folgenden Gründen: Da eine Not- und Nachkühlkette zur Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten planmäßig freigeschaltet war und die zweite Not- und Nachkühlkette durch die blockierte Armatur im Notstandsfall nicht wie im Betriebshandbuch festgelegt betrieben hätte werden können und damit als ausgefallen zu werten ist, handelt es sich formal um den vollständigen Ausfall einer Sicherheitsfunktion, welche ausschließlich zur Beherrschung von Notstandsfällen vorgesehen ist. Die technische Möglichkeit zur Wärmeabfuhr im Notstandsfall bestand jederzeit.