Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Brandschutzklappe schließt bei Funktionsprüfung im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II) nicht

Am 07.03.2024 hat der Betreiber des stillgelegten Kernkraftwerks Neckarwestheim, Block II die jährliche Prüfung an einer Brandschutzklappe in einem Lüftungskanal durchgeführt. Diese schloss dabei aufgrund einer Schwergängigkeit nicht.

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Erkenntnisdatum

07.03.2024

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat die Klappe gängig gemacht und die Schließfeder nachjustiert, so dass sie wieder zuverlässig schloss. Die nächste Prüfung wird in einem halben Jahr, anstatt wie üblich, nach einem Jahr stattfinden.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die betroffene Brandschutzklappe dient dazu, im Brandfall zu schließen und damit eine Brand- und Rauchausbreitung über den Lüftungskanal zu verhindern. Diese Funktion konnte sie nicht erfüllen. Die weiteren vorhandenen Brandschutzeinrichtungen zur Branderkennung und Brandbekämpfung waren voll verfügbar. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.