Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Nichtschließen einer Brandschutzklappe bei einer Prüfung im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Bei einer routinemäßigen Prüfung am 20. April 2020 stellte der Betreiber fest, dass sich eine Brandschutzklappe im Schaltanlagengebäude nicht wie vorgesehen über die elektrische Auslösung schließen ließ. Die daraufhin durchgeführte Störungssuche ergab, dass die Ursache in einer mechanischen Schwergängigkeit lag, die sich nach händischer Betätigung der Klappe dann nicht mehr wiederholte. Um den Schließmechanismus zu verbessern, wurde die Lagerung der Brandschutzklappe nachgeschmiert. Die abschließende Wiederholung der Prüfung verlief erfolgreich.

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Erkenntnisdatum

20.04.2020

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Zeitraum bis zur nächsten Prüfung der Brandschutzklappe wurde vorsorglich von einem Jahr auf ein halbes Jahr verkürzt.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Da die Brandschutzklappe bei der Prüfung zunächst in der offenen Stellung hängen blieb, ist davon auszugehen, dass sie auch im Brandfall nicht geschlossen hätte. Sie befindet sich in einer der Leitungen des Schaltanlagengebäudes, über die eine Gruppe von Sozial- und Büroräumen, in denen sich keine sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtungen befinden, mit klimatisierter Zuluft versorgt wird. Im Brandfall sogt das Schließen der Klappe dafür, dass diese Räume brandschutztechnisch von anderen Brandbekämpfungsabschnitten abgetrennt werden, so dass eine Brand- und Rauchgasausbreitung verhindert wird. Alle weiteren Einrichtungen und Maßnahmen des Brandschutzes waren durch den Sachverhalt nicht beeinträchtigt, wozu vor allem die sonstige bauliche Auslegung der Räume, die Branderkennung und die Brandbekämpfung gehören. Ein unterstellter Brand in dem betroffenen Bereich wäre damit erkannt und entsprechend dem Brandschutzkonzept beherrscht worden. Die Auswirkungen des Befunds auf den Brandschutz des Schaltanlagengebäudes und somit auch seine sicherheitstechnische Bedeutung sind sehr gering.