Erkenntnisdatum
20.06.2015
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Anlagenzustand wurde nach dem Auslösen der Reaktorschutzsignale überprüft und normalisiert. Die WKP wurde ohne Befund wiederholt. Das ausgetretene Wasser wurde radiologisch überprüft.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Das fehlerhafte Verlassen der geschlossenen Stellung der Ventile trat bei einer WKP an einem Dampferzeuger während der Revision auf. Dieser Dampferzeuger war in dem Anlagenzustand zur Wärmeabfuhr nicht notwendig. Die Meldepflicht ergibt sich aufgrund des Ansprechens von Reaktorschutzsignalen durch den Druckabfall im Dampferzeuger.
Die Reaktorschutzsignale haben das Schließen von Ventilen eines anderen Dampferzeugers bewirkt, der in dem Anlagenzustand einsatzbereit sein musste. Dieser stand dennoch anforderungsgemäß zur Verfügung.
Das durch die fehlerhaft nicht geschlossenen Ventile abgegebene Wasser stammt aus dem nicht aktivitätsführenden Sekundärkreis, welcher laufend radiologisch überwacht wird. Zudem ließen sich bei der radiologischen Überprüfung des ausgetretenen Wassers keine radioaktiven Stoffe nachweisen. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist gering.