Weitere kerntechnische Anlagen

Abweichungen von spezifizierten Werten bei Krananlagen im Standortzwischenlager Neckarwestheim

Im Rahmen der ersten Wiederkehrenden Prüfung der im Jahr 2014 im Standortzwischenlager Neckarwestheim neu in Betrieb genommenen Krananlagen wurden mehrere Abweichungen von der Spezifikation festgestellt. Die Abweichungen betrafen Parameter und Programmierung der Steuerung und Fahrwegbegrenzung, die Bremszeiten der Sicherheitsbremse, die Richtungsüberwachung des Haupthubwerks sowie Sensoren der Leckölüberwachung. Die Verstöße gegen die Spezifikationen sind bei der Nachrüstung der Krananlagen, mittels derer sie an das geänderte kerntechnischen Regelwerk angepasst werden sollten, entstanden. 

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Erkenntnisdatum

10.09.2015

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die Krananlagen wurden für die betriebliche Nutzung gesperrt. Ein Teil der Abweichungen wurde bereits prüfbegleitend beseitigt. Außerdem wird eine unabhängig von der Meldepflicht festgestellte Regelwerksabweichung (fehlende Schlüsselschalterquittierung) beseitigt. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die sicherheitstechnische Aufgabe der Krananlagen im Zwischenlager ist es, eine sichere Handhabung der Transport- und Lagerbehälter zu gewährleisten. Aufgrund der festgestellten Abweichungen sind derzeit nicht alle im kerntechnischen Regelwerk festgelegten Anforderungen an die Krananlagen erfüllt. Die Abweichungen betreffen Sicherheitsfunktionen der Krananlagen, die im Fall von Fehlern in der betrieblichen Steuerung oder Fehlbedienung eingreifen sollen. Eine weitere Handhabung von Brennelementbehältern erfolgt erst nach Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses liegt in den deutlich gewordenen Mängeln in der Qualitätssicherung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.