Erkenntnisdatum
10.09.2015
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Die Krananlagen wurden für die betriebliche Nutzung gesperrt. Ein Teil der Abweichungen wurde bereits prüfbegleitend beseitigt. Außerdem wird eine unabhängig von der Meldepflicht festgestellte Regelwerksabweichung (fehlende Schlüsselschalterquittierung) beseitigt.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die sicherheitstechnische Aufgabe der Krananlagen im Zwischenlager ist es, eine sichere Handhabung der Transport- und Lagerbehälter zu gewährleisten. Aufgrund der festgestellten Abweichungen sind derzeit nicht alle im kerntechnischen Regelwerk festgelegten Anforderungen an die Krananlagen erfüllt. Die Abweichungen betreffen Sicherheitsfunktionen der Krananlagen, die im Fall von Fehlern in der betrieblichen Steuerung oder Fehlbedienung eingreifen sollen. Eine weitere Handhabung von Brennelementbehältern erfolgt erst nach Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses liegt in den deutlich gewordenen Mängeln in der Qualitätssicherung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.