Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1

Leckage an einer Leitung der Abwasseraufbereitung im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)

Am 15. September 2020 stellte der Betreiber im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1) eine Tropfleckage an einer Rohrleitung der Abwasseraufbereitung fest, die sich innerhalb des Kontrollbereichs befindet. Seine Messungen ergaben, dass die Aktivität der ausgetretenen Flüssigkeit unterhalb der Nachweisgrenzen lag. Eine vergleichbare Leckage an einer anderen Leitung der Abwasseraufbereitung ist bereits im April 2020 aufgetreten.

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Erkenntnisdatum

15.09.2020

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die austretende Flüssigkeit wurde mit einem Behälter aufgefangen. Anschließend wurde die Rohrleitung provisorisch abgedichtet. Als Ursache wird Korrosion vermutet, genauere Untersuchungen werden im Zusammenhang mit der noch ausstehenden Reparatur der Rohrleitung durchgeführt.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

In der betroffenen Rohrleitung wurde aufbereitetes Waschwasser geführt. Dieses besitzt keine oder eine nur sehr geringe radioaktive Belastung. Im vorliegenden Fall lag die Aktivität unterhalb der Nachweisgrenze. Generell kann die Undichtigkeit einer aktivitätsführenden Rohrleitung zu einer ungeplanten Kontamination im Kontrollbereich führen, was zum Schutz des Personals grundsätzlich zu vermeiden und daher meldepflichtig ist, auch wenn in diesem Fall keine Kontamination aufgetreten ist. Von dem Befund nicht betroffen war die erforderliche Rückhaltung von Aktivität im Kontrollbereich gegenüber der Umwelt. Insgesamt hatte das Ereignis nur eine sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung und keine Auswirkungen auf sicherheitsrelevante Einrichtungen des Kernkraftwerks, Personen und die Umwelt.