Erkenntnisdatum
15.09.2020
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Die austretende Flüssigkeit wurde mit einem Behälter aufgefangen. Anschließend wurde die Rohrleitung provisorisch abgedichtet. Als Ursache wird Korrosion vermutet, genauere Untersuchungen werden im Zusammenhang mit der noch ausstehenden Reparatur der Rohrleitung durchgeführt.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
In der betroffenen Rohrleitung wurde aufbereitetes Waschwasser geführt. Dieses besitzt keine oder eine nur sehr geringe radioaktive Belastung. Im vorliegenden Fall lag die Aktivität unterhalb der Nachweisgrenze. Generell kann die Undichtigkeit einer aktivitätsführenden Rohrleitung zu einer ungeplanten Kontamination im Kontrollbereich führen, was zum Schutz des Personals grundsätzlich zu vermeiden und daher meldepflichtig ist, auch wenn in diesem Fall keine Kontamination aufgetreten ist. Von dem Befund nicht betroffen war die erforderliche Rückhaltung von Aktivität im Kontrollbereich gegenüber der Umwelt. Insgesamt hatte das Ereignis nur eine sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung und keine Auswirkungen auf sicherheitsrelevante Einrichtungen des Kernkraftwerks, Personen und die Umwelt.