Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Fehleinfall von Steuerstäben im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Am 08.02.2013 wurde eine wiederkehrende Prüfung am Reaktorschutzsystem des Kernkraftwerks Philippsburg (Block 2) durchgeführt. Dabei wurde fehlerhaft das Einfallen von vier Steuerstäben in den Reaktorkern ausgelöst. Ursache waren erhöhte Widerstände an den Kontaktflächen von Schalter in den elektrischen Schalteinschüben der Steuerstäbe. Zusammen mit dem vorgesehenen Öffnen eines Schalters bei der Prüfung hat dies zu einer Stromkreisunterbrechung geführt, die das Einfallen der Steuerstäbe ausgelöst hat. Die Funktion des Reaktorschutzes war nicht beeinträchtigt.

Die eingefallenen Steuerstäbe führten zur Absenkung der Reaktorleistung und damit auch der Generatorleistung. 

  • Teilen

Erkenntnisdatum

08.02.2013

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die beiden betroffenen Schalteinschübe wurden geprüft. Dabei wurden erhöhte Widerstände an den Kontaktflächen der Schalter in den Einschüben festgestellt. Die Schalteinschübe wurden ausgetauscht und die wiederkehrende Prüfung erfolgreich wiederholt. Weitere Schalteinschübe im Lager wurden überprüft. Auch dort wurden erhöhte Widerstände an den Kontakten festgestellt. Der genaue Grund für die erhöhten Kontaktwiderstände wird untersucht. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die betroffenen Schalteinschübe werden sowohl vom Reaktorschutzsystem als auch von der dem Reaktorschutz vorgelagerten Begrenzung angesteuert und haben die Aufgabe im Anforderungsfall das Einfallen der Steuerstäbe auszulösen. Die Steuerstäbe dienen zur Regelung der Reaktorleistung, bzw. zur Abschaltung des Reaktors und zum Erreichen der Unterkritikalität.

Die Reaktion der Anlage auf das Auslösen des Signals für die Steuerstäbe (automatische Lastabsenkung) war auslegungsgemäß. Die Funktion der sicheren Abschaltung des Reaktors war nicht beeinträchtigt. Das Ereignis war daher von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.