Erkenntnisdatum
05.04.2017
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat das beschädigte Kabel instandgesetzt.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die sicherheitstechnische Aufgabe der Krananlagen im Zwischenlager ist es, eine sichere Handhabung der Transport- und Lagerbehälter zu gewährleisten. Aufgrund des beschädigten Kabels war eine Benutzung des Krans nicht möglich. Der betroffene Kran wird für einen Bereich des Lagers verwendet, in dem sich zur Zeit keine beladenen Behälter befinden. Es bestand somit kein Risiko, dass der Kran während seiner Unverfügbarkeit benötigt worden wäre. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.