Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Fehlerhafte Abschaltung einer Notstromschiene im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Am 25. Februar 2021 wurde im Rahmen der Wartung eines Notspeisenotstromdieselaggregats der Einspeiseschalter zu einer Schiene des Notstromnetzes 2 fehlerhaft geöffnet. Hierdurch wurde die betroffene Notstromschiene spannungslos. Das Reaktorschutzsystem hat dies korrekt erkannt und die Reaktorschutzsignale zum Start des entsprechenden Notspeisenotstromdieselaggregats auslegungsgemäß ausgelöst. Zu diesem Zeitpunkt war der Notspeisenotstromdiesel wegen der Wartungsarbeiten noch planmäßig freigeschaltet, weshalb er nicht gestartet wurde. Nach Klärung der Situation hat das Betreiberpersonal den Einspeiseschalter wieder eingelegt, so dass die Notstromschiene nach ungefähr 15 Minuten wieder spannungsversorgt war. Die Ursache für das fehlerhafte Öffnen des Einspeiseschalters war eine Verwechslung mit einem anderen Schalter, der sich in einem benachbarten, optisch identischen Schrank befindet.

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Erkenntnisdatum

25.02.2021

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Durch das Einlegen des Einspeiseschalters war die betroffene Notstromschiene wieder versorgt. Die durch den Reaktorschutz angeregten Komponenten wurden entsprechend dem Anlagenzustand wieder normalisiert. Zur Ermittlung der Ursachen der Fehlhandlung hat der Betreiber angekündigt, eine ganzheitliche Ereignisanalyse durchzuführen.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die kurzzeitig spannungslose Notstromschiene gehört zum Notstromsystem 2
(D2-System), welches zur elektrischen Versorgung sicherheitstechnisch wichtiger Verbraucher dieser Notstromschiene dient. Im Normalbetrieb werden diese Komponenten nicht benötigt, sie sind jedoch für die Beherrschung bestimmter Störfälle von Bedeutung.

Das Notstromsystem 2 ist so ausgelegt, dass im Anforderungsfall die Stromversorgung von sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtungen auch mit nur zwei von vier funktionsfähigen Notstromschienen sichergestellt ist. Durch die Spannungslosigkeit der Notstromschiene stand eine der vier Schienen nur eingeschränkt zur Verfügung. Die anderen drei Schienen des Notstromsystems 2 waren uneingeschränkt verfügbar. Sie hätten im Anforderungsfall alle sicherheitstechnisch erforderlichen Funktionen ausführen können. Die sicherheitstechnische Bedeutung ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.