Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1

Start eines Nachkühlstranges aufgrund einer Anregung durch den Reaktorschutz im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)

Im Kernkraftwerk Philippsburg 1 ist der Reaktordruckbehälter zur Zeit teilweise mit Wasser gefüllt. Alle Brennelemente befinden sich im Brennelementlagerbecken. Durch betriebliche Leckagen und aufgrund vorbereitender Arbeiten zur Dekontamination sank der Füllstand des Reaktordruckbehälters unter den Auslösewert der Schutzaktion „Kernfluten“. Da die entsprechende Reaktorschutzkarte nicht freigeschaltet war, wurde eine Redundanz des Not- und Nachkühlsystems (TH-System) gestartet. Aufgrund des aktuellen Anlagenzustandes ist dieses in der Stellung "BE-Beckenkühlung" verriegelt. Daher führte die Schutzaktion zur Zuschaltung der Brennelementlagerbecken-Kühlfunktion der aktivierten Redundanz des Not- und Nachkühlsystems. 

  • Teilen

Erkenntnisdatum

09.09.2013

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Das System wurde manuell abgeschaltet und die entsprechende Reaktorschutzkarte freigeschaltet. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Das TH-System hat folgende zwei Funktionen: zum einen kann es zur Kühlung des Brennelementlagerbeckens eingesetzt werden. Zum anderen hatte es als Sicherheitssystem im Leistungsbetrieb die Aufgabe, bei Störfällen die im Reaktor anfallende Nachzerfallswärme abzuführen. Diese Funktion ist im aktuellen Anlagenzustand nicht erforderlich und deshalb freigeschaltet, um ein ungewolltes Auffüllen des Reaktordruckbehälters zu verhindern. Durch die Aktivierung des Systems wurde die Brennelementlagerbecken-Kühlfunktion zusätzlich zum laufenden Beckenkühlsystem in Betrieb genommen.

Da das Not- und Nachkühlsystem im aktuellen Anlagenzustand nicht mehr als Sicherheitssystem benötigt wird und durch die ungewollte Aktivierung lediglich eine zusätzliche Kühlung des Brennelementlagerbeckens ausgelöst wurde, hatte der Ereignisablauf keine für die Sicherheit negativen Auswirkungen. Die Meldepflicht ergibt sich daraus, dass das TH-System entsprechend seiner ursprünglichen Funktion als Sicherheitssystem eingestuft ist. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.