Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Freischaltung von Dreiwegearmaturen im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Am 19.01.2010 wurden geplante Instandhaltungsmaßnahmen im Kernkraftwerk Philippsburg Block 2 durchgeführt. Damals wurden Dreiwegearmaturen im Notspeisesystem in Richtung Notspeisebecken gestellt und elektrisch freigeschaltet, d. h. sie konnten von der automatischen Steuerung der Anlage nicht mehr verstellt werden. Diese Freischaltung war am 22.01.2010 als unzulässig entdeckt und rückgängig gemacht worden.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat von den unscharf geschalteten Dreiwegearmaturen am 18.02.2011 durch ein anonymes Schreiben erfahren. Auf Basis der damaligen Erkenntnisse und Analysen hat der Betreiber die Ereignisse als nicht meldepflichtig eingestuft. Das Umweltministerium hat den Sachverhalt ebenfalls als nicht meldepflichtig bewertet.

Zur weiteren Prüfung hat das Umweltministerium im November 2011 einen Gutachter beauftragt und Unterlagen vom Betreiber angefordert. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen gibt der Betreiber an, am 13.03.2012 festgestellt zu haben, dass bei den damaligen Instandhaltungsmaßnahmen entgegen früherer Informationen alle vier Notspeisestränge betriebsbereit waren. Unter diesen Randbedingungen ist nicht gewährleistet, dass die Temperatur des Wassers in den Notspeisebecken über 10 Stunden hinweg ohne menschliche Schalthandlungen unter 30°C bleibt. 

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Erkenntnisdatum

19.01.2010

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie E (Eilmeldung)
INES 1 (Störung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die Dreiwegearmaturen wurden am 22.01.2010 durch Rücknahme der Freischaltung in den erforderlichen Zustand gebracht. Als bei der Sichtung der Unterlagen festgestellt wurde, dass die bisherigen Nachweise fehlerhaft waren, hat der Betreiber den Sachverhalt gemäß Meldeverordnung nachgemeldet. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Bei seiner bisherigen Bewertung des Vorgangs ging der Betreiber irrtümlicherweise davon aus, dass nur drei Redundanzen der Notspeisestränge betriebsbereit waren. Im Zuge der Aufarbeitung von Unterlagen hat er nun festgestellt, dass alle vier Redundanzen bereit standen. Damit ist nicht gewährleistet, dass die Temperatur des Notspeisewassers unter 30 °C bleibt. Somit ist das Notstandssystem formal als ausgefallen zu werten und die sicherheitstechnische Anforderung der sogenannten 10-Stunden-Autarkie nicht erfüllt.

Der Anlagenzustand vom Januar 2010 hatte keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage. Das Ereignis ist als Störung zu bewerten, da das für äußerst seltene Ereignisse wie z.B. Flugzeugabsturz vorgesehene Notstandssystem beeinträchtigt war. Die Abläufe der Planung und Durchführung sowie der Aufarbeitung der Vorgänge geben Hinweise auf Mängel in der Kommunikation, Qualitätssicherung, Fehlererkennung und Ursachenklärung, die vom Umweltministerium weiter aufgeklärt werden.