Erkenntnisdatum
19.01.2010
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie E (Eilmeldung)
INES 1 (Störung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Die Dreiwegearmaturen wurden am 22.01.2010 durch Rücknahme der Freischaltung in den erforderlichen Zustand gebracht. Als bei der Sichtung der Unterlagen festgestellt wurde, dass die bisherigen Nachweise fehlerhaft waren, hat der Betreiber den Sachverhalt gemäß Meldeverordnung nachgemeldet.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Bei seiner bisherigen Bewertung des Vorgangs ging der Betreiber irrtümlicherweise davon aus, dass nur drei Redundanzen der Notspeisestränge betriebsbereit waren. Im Zuge der Aufarbeitung von Unterlagen hat er nun festgestellt, dass alle vier Redundanzen bereit standen. Damit ist nicht gewährleistet, dass die Temperatur des Notspeisewassers unter 30 °C bleibt. Somit ist das Notstandssystem formal als ausgefallen zu werten und die sicherheitstechnische Anforderung der sogenannten 10-Stunden-Autarkie nicht erfüllt.
Der Anlagenzustand vom Januar 2010 hatte keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage. Das Ereignis ist als Störung zu bewerten, da das für äußerst seltene Ereignisse wie z.B. Flugzeugabsturz vorgesehene Notstandssystem beeinträchtigt war. Die Abläufe der Planung und Durchführung sowie der Aufarbeitung der Vorgänge geben Hinweise auf Mängel in der Kommunikation, Qualitätssicherung, Fehlererkennung und Ursachenklärung, die vom Umweltministerium weiter aufgeklärt werden.