Erkenntnisdatum
12.05.2020
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat die betroffene Gruppe von Batterien von der Stromversorgung abgeklemmt. Er plant einen Austausch der betroffenen Batterien.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die 24-Volt-Batterien sind ein Teil der Notstromversorgung des Kernkraftwerks
KKP 1. Sie dienen im Notstromfall der Sicherstellung der Gleichstromversorgung verschiedener leittechnischer Komponenten. Die Auslegung der Notstromversorgung beruhte auf den Anforderungen des Leistungsbetriebs. Da ein beträchtlicher Anteil der im Leistungsbetrieb benötigten Verbraucher mittlerweile außer Betrieb genommen ist, haben die Batterien auch mit der abgeklemmten Gruppe eine ausreichende Kapazität und sie erfüllen die Verfügbarkeitsanforderungen des kerntechnischen Regelwerks. Die unmittelbare sicherheitstechnische Bedeutung ist daher gering. Es handelt sich jedoch um einen Schaden mit Hinweis auf eine systematische Ursache. Insbesondere ist zu klären, warum der Schaden innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums an mehreren Gehäusen aufgetreten ist. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den Restbetrieb der Anlage, Personen und die Umwelt.