Erkenntnisdatum
05.06.2019
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie E (Eilmeldung)
INES 1 (Störung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat das Kernkraftwerk am 5. Juni vorsorglich abgefahren, um vor dem Hintergrund ähnlicher Schadensfälle der Vergangenheit (im April 2018 ist ein ähnlicher Schaden an dem zweiten Turbolader desselben Motors aufgetreten. Siehe: Ereignis vom 10.04.2018: Kühlwasserleckage an einem Turbolader eines Notstromdieselaggregats im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)) zunächst eine vertiefte Überprüfung der Fehlerursache abzuschließen und auszuschließen, dass vergleichbare Schäden an den weiteren Notstromdieselaggregaten auftreten können.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 befand sich zum Zeitpunkt des Ereignisses im Volllastbetrieb. Die Notstromversorgung im Kernkraftwerk Philippsburg 2 ist vierfach redundant aufgebaut, wovon zwei Redundanzen für die Störfallbeherrschung benötigt werden (sogenannte 4x50%-Auslegung. Zusätzlich existiert noch ein zweites Notstromnetz, das jedoch nicht alle Auslegungsstörfälle abdeckt.). Rückwirkend betrachtet stand mit der Unverfügbarkeit von zwei Notstromdieseln für mehrere Tage nur noch die zur Störfallbeherrschung erforderliche Mindestanzahl an Notstromdieselaggregaten zur Verfügung. Es kam weder in diesem Zeitraum noch danach zu einer Anforderung der Notstromdiesel. Aufgrund der fehlenden Sicherheitsreserven im Notstromnetz ist das Ereignis aber als sicherheitstechnisch bedeutsame Störung einzustufen. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen oder die Umwelt.
Das Umweltministerium wertet das Abfahren des Kernkraftwerks als notwendige Maßnahme des Betreibers, die andernfalls anzuordnen gewesen wäre. Es wird die Aufklärung der Ursachen und die Sicherstellung der Verfügbarkeit aller Notstromdiesel vor einem erneuten Anfahren des Kernkraftwerks intensiv beaufsichtigen.