Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Fehlerhafte Einstellung und Überprüfung eines Grenzsignalgebers zur Überwachung der Edelgasaktivitätskonzentration für die Kaminfortluft im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Im Kernkraftwerk Philippsburg 2 wurde im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung (WKP) an einer Messstelle zur Überwachung der Edelgasaktivität im Fortluftkamin ein fehlerhaft eingestellter Grenzwert festgestellt. Aufgrund der Einstellung hätte die betroffene Messstelle eins von zwei Signalen für die Alarmierung bei einer Überschreitung des Tagesgrenzwerts erst bei einer höheren Aktivität als vorgesehen ausgelöst. Bei der Ursachenforschung hat der Betreiber festgestellt, dass in der Vergangenheit Prüfungen an der Messstelle nicht gemäß der gültigen Prüfanweisung durchgeführt wurden. Es handelte sich bei den Prüfern um dieselben Personen, die auch schon an den im April bekannt gewordenen vorgetäuschten Prüfungen beteiligt waren. 

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Erkenntnisdatum

29.04.2016

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat den Grenzwert korrigiert. Aufgrund der im April bekannt gewordenen Täuschungen bei wiederkehrenden Prüfungen hatte der Betreiber das Prüfteam für Strahlenmesstechnik am Standort Philippsburg ausgetauscht. Der aktuelle Sachverhalt wurde von dem neuen Prüfteam bemerkt. Das Team wiederholt alle WKP an der Strahlenmesstechnik. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Der falsch eingestellte Spannungswert am Grenzsignalgeber hatte keine Auswirkungen auf die radiologische Funktionalität der betroffenen Edelgasmessstelle. Allerdings hätte einer ihrer zwei Ausgänge für den Tagesgrenzwert erst bei einer höheren Aktivität als derjenigen, die dem Tagesgrenzwert entspricht, ein Signal an die Warte abgesetzt. Ein Anstieg der Fortluftaktivität wäre jedoch bereits durch die vorgelagerten Grenzwerte sowie durch die redundante Edelgasmessstelle festgestellt worden. Über die redundante Messstelle und den zweiten Ausgang der betroffenen Messstelle wäre auch im Falle einer Überschreitung des Tagesgrenzwerts die Alarmierung auf der Warte ausgelöst worden. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.