Erkenntnisdatum
06.01.2016
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat den Schaden am 07.01. behoben.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Der betroffene Lüfter dient der Kühlung der elektronischen Komponenten des Dieselleitstands von einem der vier redundanten Notspeisenotstromdiesel im Notspeisegebäude. Im Anforderungsfall (Störfall, Notstromfall) werden beide Lüfter benötigt, um die Wärmeabfuhr aus dem Gebäude sicherzustellen. Für den Fall, dass ein Lüfter ausfällt sind Handmaßnahmen vorgesehen, die eine Kühlung über die anderen drei Redundanzen ermöglichen. Bei bestimmten Ereignissen (z. B. Flugzeugabsturz) wird unterstellt, dass Handmaßnahmen erst nach 10 Stunden durchgeführt werden können (sog. 10 h-Autarkie). In diesem Fall wäre der Ausfall des betreffenden Notspeisenotstromdieselaggregats nicht auszuschließen.
Da der Schaden an dem Lüfter nur bei bestimmten, sehr seltenen Ereignissen zum Ausfall eines von vier Notspeisenotstromdieselaggregaten führen könnte (zwei Aggregate sind zur Störfallbeherrschung ausreichend), ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.